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Hunderte Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Betreuer sind gekommen, um Flagge zu zeigen für zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Einrichtungen.
Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen – (un-)verzichtbar?
Tagesstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind für Betroffene wichtige Anlaufstellen und Orte der Begegnung in einem geschützten Rahmen – und damit ein wichtiger Eckpfeiler in der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
In unserer Fachtagung bilanzieren wir nicht nur den
Stuttgart 03.12.2019 Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (03.12.) fordern der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg und seine Behinderteneinrichtungen, den Ausbau von inklusivem Wohnraum in den Städten und Kommunen sowie die Einrichtungen der Behindertenhilfe inklusiv zu gestalten. Hierzu muss jedoch bei Komplexeinrichtungen die bestehende Zweckbindung der Investitionsförderung (auf 25 Jahre) den neuen Anforderungen angepasst werden.
Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde veröffentlicht.
Der Beschluss des G-BA soll ab 01.01.2020 und dann zum 30.09.2021 und bzw. zum 01.01.2025 wieder angepasst werden.
Im Rahmen des Workshops wurde der PARITÄTISCHE Mustervertrag zum Wohn- und Betreuungsgesetz unter Berücksichtigungen der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Änderung nach dem Bundesteilhabegesetz für die besonderen Wohnformen vorgestellt.
Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen getroffen werden:
Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, sollen künftig entlastet werden, in dem die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro
Das Ethikforum der Gesellschafterverbände des IMEW (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft) hat eine Stellungnahme zum Thema „Gute Begleitung am Lebensende – zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen mit Behinderung“ verfasst.
Die Stellungnahme thematisiert die besondere Situation von Menschen mit Behinderung in der letzten Lebensphase
Sehr geehrte PARITÄTERINNEN und PARITÄTER,
im Namen des Fachgruppensprechers Herrn Wilms lade ich Sie herzlich zu unserer Herbstsitzung der Fachgruppe Behindertenhilfe am 14. Oktober 2019 ab ca. 10:15 Uhr ein.
Als Schwerpunktthema haben wir „Diversität und Inklusion“ in der Behindertenhilfe gewählt.
Neu durch das BTHG ist die Klarstellung, dass bei Versorgungsverträgen nach § 38 SGB IX einheitliche Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen sind.
Der Begriff der Wirksamkeit wird vom Gesetzgeber im Recht der Eingliederungshilfe bezogen auf Leistungserbringer verwendet, die eine Wirkung der Leistung im E
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstatt haben, können diese Leistungen ab dem 1. Januar 2018 auch außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich in der Bundesrepublik umsetzen.
Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung am 18.
Die freiwillige Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste ist ein wichtiges Instrument in der (fach-)politischen Diskussion auf Landes- und örtlichen Ebene.
Gegründet hat sich das Karlsruher Netzwerk Leichte Sprache Ende Januar. Initiatoren sind die Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe und der Beirat für Menschen mit Behinderung. Mit dabei sind zwölf Partner, darunter der Paritätische Kreisverband Karlsruhe, die Lebenshilfe Karlsruhe und die Reha-Südwest.
Gut sichtbar für viele Autofahrer präsentierten Bewohner*innen der Sozialpädagogischen Wohngemeinschaften der Reha-Südwest am Montagmorgen Plakate entlang der Forster Straße in Bruchsal.
Ergebnis - Landesweite Vergütungsvereinbarung nach § 132g SGB V
Die Verhandlungen für eine landesweite Vergütungsvereinbarung kamen zu einem Abschluss. Die Vergütungsvereinbarung ist mit allen Leistungserbringern und Leistungsträger in Baden-Württemberg vereinbart und bildet die Grundlage für die Umsetzung der Gesprächsbegleitungen.