Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?
Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können?
Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot.
Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote rund um dieses Thema an, um Sie bei der Fördermittelsuche zu unterstützen. Zum Austausch über verschiedene Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte bieten wir Vernetzungstreffen an.
Fördermittelberatung
Soziallotterien
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 300.000€
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.


Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 300.000€
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind jeweils bis zum 28.02. eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Stiftungen
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Interessante Fördermittelgeber
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Kreditmöglichkeiten
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin Administration: Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Aktuelle Förderprogramme
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung
Unabhängig unterwegs
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Förderangebot „Mobil mit Rad“ möchte die Aktion Mensch ihre Mobilität verbessern und sie dabei unterstützen, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen.
In diesem Angebot fördert die Aktion Mensch
- die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb)
- Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing
- Sach-, Investitions- und Honorarkosten
Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Unabhängig unterwegs
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Förderangebot „Mobil mit Rad“ möchte die Aktion Mensch ihre Mobilität verbessern und sie dabei unterstützen, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen.
In diesem Angebot fördert die Aktion Mensch
- die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb)
- Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing
- Sach-, Investitions- und Honorarkosten
Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
- Zielgruppen: zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI
- Ziel: Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Max. Fördersumme: 12.000 Euro
- Eigenmittel: 60 Prozent
- Frist: 31. Dezember 2023
- Förderschwerpunkte: digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte (Anschaffung von digitaler oder technischer Ausstattung und damit verbundene Schulungen)
- Zielgruppen: zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI
- Ziel: Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Max. Fördersumme: 12.000 Euro
- Eigenmittel: 60 Prozent
- Frist: 31. Dezember 2023
- Förderschwerpunkte: digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte (Anschaffung von digitaler oder technischer Ausstattung und damit verbundene Schulungen)
Preisauschreibungen/ Wettbewerbe
Aktuelle Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit
Förderschwerpunkte: Globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit
Zielgruppe: Egal ob als Gruppe, Initiative oder Einzelperson - alle Interessierten
Förderhöhe: max. 400 €
Einreichungsfrist: 15.09.2023
Ansprechpartnerin: Frau Sofie Barth, Forum für internationale Entwicklung + Planung (finep),
sofie.barth@finep.org – 0711 / 93 27 68-73 (erreichbar Montag bis Donnerstag)
Weitere Informationen:
Der Flyer für die Aktionsförderung findet sich hier.
Das Informationsblatt zur Aktionsförderung gibt es hier. Nach der durchgeführten Aktion muss ein Bericht eingereicht werden.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Das Berichtsformular ist hier abrufbar.
Förderschwerpunkte: Globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit
Zielgruppe: Egal ob als Gruppe, Initiative oder Einzelperson - alle Interessierten
Förderhöhe: max. 400 €
Einreichungsfrist: 15.09.2023
Ansprechpartnerin: Frau Sofie Barth, Forum für internationale Entwicklung + Planung (finep),
sofie.barth@finep.org – 0711 / 93 27 68-73 (erreichbar Montag bis Donnerstag)
Weitere Informationen:
Der Flyer für die Aktionsförderung findet sich hier.
Das Informationsblatt zur Aktionsförderung gibt es hier. Nach der durchgeführten Aktion muss ein Bericht eingereicht werden.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Das Berichtsformular ist hier abrufbar.
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Antragsfrist
15.08.2023
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zielgruppe
Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz
Förderschwerpunkte:
FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördermittelgeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fachveranstaltung:
https://www.z-u-g.org/anmeldung-zum-online-seminar-antragstellung-in-an…
Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Antragsfrist
15.08.2023
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zielgruppe
Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz
Förderschwerpunkte:
FSP 1: Konzepterstellung (max. 70.000 €)
FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen (max. 500.000 €)
FSP 3: Personalstelle Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (nicht für öffentlich rechtliche Träger) (max. 175.000 €)
Fördermittelgeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördermittelgeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fachveranstaltung:
https://www.z-u-g.org/anmeldung-zum-online-seminar-antragstellung-in-an…
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Aktuelle Landesmittel
Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.
Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.
2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.
3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.
4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.
5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.
Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
- Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.
HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“ Quelle
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.
Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.
2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.
3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.
4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.
5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.
Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
- Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.
HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“ Quelle
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.