Fördermittelberatung

Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?

Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können? 

Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot. 

Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote rund um dieses Thema an, um Sie bei der Fördermittelsuche zu unterstützen. Zum Austausch über verschiedene Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte bieten wir Vernetzungstreffen an.

Fördermittelberatung

Soziallotterien

Aktion Mensch

Zielgruppen:

  • Menschen mit Behinderung
  • Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
  • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

Fördermöglichkeiten:

  • Projektförderung
  • Anschubförderung
  • Investitionsförderung
  • Mikroförderung
  • Pauschalförderung

Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Barrierefreiheit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung

Förderhöhe:

  • bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm

Laufzeit:

  • Bis zu fünf Jahren

Voraussetzungen:

  • Antragsteller ist eine juristische Person
  • Organisation ist gemeinnützig
  • Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
  • Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan

Was wird nicht gefördert:

  • Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
  • Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
  • Anträge von natürlichen Personen

Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.

Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

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Aktion Mensch
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Zielgruppen:

  • Menschen mit Behinderung
  • Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
  • Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre

Fördermöglichkeiten:

  • Projektförderung
  • Anschubförderung
  • Investitionsförderung
  • Mikroförderung
  • Pauschalförderung

Förderbereiche:

  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Barrierefreiheit
  • Bildung und Persönlichkeitsstärkung

Förderhöhe:

  • bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm

Laufzeit:

  • Bis zu fünf Jahren

Voraussetzungen:

  • Antragsteller ist eine juristische Person
  • Organisation ist gemeinnützig
  • Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
  • Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan

Was wird nicht gefördert:

  • Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
  • Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
  • Anträge von natürlichen Personen

Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.

Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.

GlücksSpirale

Doppelt Gutes tun.

Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.

Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 28.02. (ab 2025 31.01.) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

GlücksSpirale
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Doppelt Gutes tun.

Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.

Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.

Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 28.02. (ab 2025 31.01.) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, zu Händen von Frau Christine Banhart einzureichen.

Aid Five

Zielgruppe:

Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen

Fördermöglichkeiten:

Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte

Förderhöhe

durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro

Laufzeit:

Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)

Was wird nicht gefördert:

  • Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
  • Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
  • Bereits etablierte Projekte
  • Bau und Ausstattung
  • Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
  • Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
  • Studien
  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Aid Five

Zielgruppe:

Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen

Fördermöglichkeiten:

Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte

Förderhöhe

durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro

Laufzeit:

Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)

Was wird nicht gefördert:

  • Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
  • Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
  • Bereits etablierte Projekte
  • Bau und Ausstattung
  • Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
  • Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
  • Studien
  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Deutsches Hilfswerk (DHW), Deutsche Fernsehlotterie

Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie

Deutsches Hilfswerk (DHW), Deutsche Fernsehlotterie

Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie

Deutsche Postcode Lotterie

Förderhöhe:

Bis 250.000 €

Förderschwerpunkte

 

Sozialer Zusammenhalt

* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit

* Hilfen für geflüchtete Menschen

* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern

* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte

* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses

* Unterstützung von Alleinerziehenden

 

Chancengleichheit

* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-

oder Migrationshintergrund

* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche

* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus

 

Natur- und Umweltschutz

* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte

* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung

* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen

* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes

* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe

* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte

Deutsche Postcode Lotterie

Förderhöhe:

Bis 250.000 €

Förderschwerpunkte

 

Sozialer Zusammenhalt

* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit

* Hilfen für geflüchtete Menschen

* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern

* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte

* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses

* Unterstützung von Alleinerziehenden

 

Chancengleichheit

* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-

oder Migrationshintergrund

* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche

* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus

 

Natur- und Umweltschutz

* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte

* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung

* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen

* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes

* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe

* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte

Stiftungen

Eduard-Pfeiffer-Stiftung

Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.

Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.

Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:

1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.

2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.

3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.

4. Bankverbindung und Konto-Nummer

5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles 

6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.

Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.

Wichtig:

Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.

Eduard-Pfeiffer-Stiftung

Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.

Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.

Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:

1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.

2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.

3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.

4. Bankverbindung und Konto-Nummer

5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles 

6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.

Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.

Wichtig:

Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.

Neumayer Stiftung

Zielgruppe:

  • Erziehung und Bildung
  • Jugendhilfe und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur

   

 

Neumayer Stiftung

Zielgruppe:

  • Erziehung und Bildung
  • Jugendhilfe und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur

   

 

Stiftung Kinderland

Zielgruppe

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Eltern
  • ErziherInnen
  • Lehrkräfte
  • SchülerInnen

Themen:

  • Integration
  • Kultur
  • Nachhaltigkeit
  • Sprachföderung
  • Familie
  • Gesundheit
Stiftung Kinderland

Zielgruppe

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Eltern
  • ErziherInnen
  • Lehrkräfte
  • SchülerInnen

Themen:

  • Integration
  • Kultur
  • Nachhaltigkeit
  • Sprachföderung
  • Familie
  • Gesundheit

Interessante Fördermittelgeber

Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Stiftung Alltagsheld:Innen / Zielgruppe: Alleinerziehende
  • Zielgruppen: Alleinerziehende 
  • Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache) 
  • Eigenmittel: 20 Prozent 
  • Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit 
  • Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
  • Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 
Stiftung Alltagsheld:Innen / Zielgruppe: Alleinerziehende
  • Zielgruppen: Alleinerziehende 
  • Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache) 
  • Eigenmittel: 20 Prozent 
  • Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit 
  • Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
  • Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 

Kreditmöglichkeiten

Revolvingfonds

Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen

  • Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
  • Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
  • Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung

 

Darlehensbedingungen:

 

  • Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
  • Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
  • 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
  • 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung

 

Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130

 

Ihr Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81

 

Revolvingfonds

Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen

  • Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
  • Die Förderung steht erst seit Kurzem Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
  • Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung

 

Darlehensbedingungen:

 

  • Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze z.Zt. 2 Mio. €, zunächst befristet bis 31.05.2024)
  • Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
  • 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
  • 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung

 

Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130

 

Ihr Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81

 

Nichtwohngebäudekredit der KFW - energieeffizient sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nichtwohngebäude – Kredit

Das Wichtigste in Kürze

Gebäude energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 0,01 %
  • Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)

    Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energie­effizient ein Nichtwohn­gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energie­effizienz.

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
Nichtwohngebäudekredit der KFW - energieeffizient sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nichtwohngebäude – Kredit

Das Wichtigste in Kürze

Gebäude energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 0,01 %
  • Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)

    Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energie­effizient ein Nichtwohn­gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energie­effizienz.

  • Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Aktuelle Förderprogramme

Energiekostenzuschuss für bestimmte Rehabilitationseinrichtungen

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.

Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX

(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)

Zielgruppe:

  1. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
    1. mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
    2. mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
    3. die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,

  2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
  3. Werkstätten für behinderte Menschen oder
  4. andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Energiekostenzuschuss für bestimmte Rehabilitationseinrichtungen

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.

Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX

(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)

Zielgruppe:

  1. Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
    1. mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
    2. mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
    3. die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,

  2. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
  3. Werkstätten für behinderte Menschen oder
  4. andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. - 4. Runde

Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.

Zielgruppe

bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche

Förderfähige Ausgaben

Projektbezogene Sachausgaben und Honorare

Förderhöhe

max. 2.500 €

Förderhöhe

Bis zu 90,00 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Eigenmittel

Mind. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. - 4. Runde

Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.

Zielgruppe

bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche

Förderfähige Ausgaben

Projektbezogene Sachausgaben und Honorare

Förderhöhe

max. 2.500 €

Förderhöhe

Bis zu 90,00 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Eigenmittel

Mind. 10% der förderfähigen Gesamtausgaben
Bildungschancen

Zielgruppe:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Entwicklungszusammenarbeit

Förderhöhe:

  • 20.000 €

Projektlaufzeit:

  • Bis 3 Jahre

Förderschwerpunkte:

  • Persönlichkeitsbildung

– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills

  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen

  • Wissenschaft und Technik (MINT)

– Digitale Bildung
– Robotik und Technik

  • Sprache und Kultur

– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung

  • Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion

– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung

  • Demokratieförderung
Bildungschancen

Zielgruppe:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Entwicklungszusammenarbeit

Förderhöhe:

  • 20.000 €

Projektlaufzeit:

  • Bis 3 Jahre

Förderschwerpunkte:

  • Persönlichkeitsbildung

– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills

  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit

– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen

  • Wissenschaft und Technik (MINT)

– Digitale Bildung
– Robotik und Technik

  • Sprache und Kultur

– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung

  • Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion

– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung

  • Demokratieförderung
Neue Förderprogramme Aktion Mensch
Kinder freuen sich auf einer theaterveranstaltung

Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"

Was gefördert wird

Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:

  • die Veranstaltung eines Barcamps 
  • Tanzworkshops
  • Upcycling- oder Gartenprojekte
  • inklusive Angebote im Sport
  • Schreibwerkstätten

Anforderungen

  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein. 
  • Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt. 
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben. 
  • Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen. 
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.  

Was ist nicht erforderlich

  • Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
  • Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Neue Förderprogramme Aktion Mensch
Kinder freuen sich auf einer theaterveranstaltung

Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"

Was gefördert wird

Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:

  • die Veranstaltung eines Barcamps 
  • Tanzworkshops
  • Upcycling- oder Gartenprojekte
  • inklusive Angebote im Sport
  • Schreibwerkstätten

Anforderungen

  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein. 
  • Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt. 
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben. 
  • Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen. 
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.  

Was ist nicht erforderlich

  • Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
  • Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Barrierereduzierung – Investitions¬zuschuss Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Zielgruppe:

Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder
  • Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung ab) sind.

 

Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“

  • Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
  • Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
  • Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen

 

Förderhöhe:

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro

 

Förderfähige Bereiche:

  • Wege zum Gebäude
  • Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raum­aufteilung und Schwellen
  • Badezimmer
  • Orientierung, Kommunikation und Unter­stützung im Alltag
  • Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen

 

Barrierereduzierung – Investitions¬zuschuss Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Zielgruppe:

Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder
  • Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­vereinbarung ab) sind.

 

Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“

  • Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
  • Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
  • Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen

 

Förderhöhe:

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro

 

Förderfähige Bereiche:

  • Wege zum Gebäude
  • Eingangs­bereich und Wohnungs­zugang
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Raum­aufteilung und Schwellen
  • Badezimmer
  • Orientierung, Kommunikation und Unter­stützung im Alltag
  • Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen

 

Förderung für Makerspaces für Schulen

Zielgruppe:

  • Schulen

Förderhöhe:

  • 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte

Was sind Maker Spaces?

  • Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden.
Förderung für Makerspaces für Schulen

Zielgruppe:

  • Schulen

Förderhöhe:

  • 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte

Was sind Maker Spaces?

  • Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden.
Mit Mut in die Zukunft

Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren

Förderhöhe

  • bis 5.000 €

Ziel:

  • Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Mit Mut in die Zukunft

Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren

Förderhöhe

  • bis 5.000 €

Ziel:

  • Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Integration von queeren Geflüchteten stärken - Robert Bosch Stiftung

Zielgruppe:

  • queere Geflüchtete

Förderhöhe:

  • 13.000 € und 20.000 €

Fördermöglichkeiten:

  • Beratung
  • Sprachkurse
  • Arbeitsplatzvermittlung
  • Unterbringung
  • Schutzräume
  • Gruppen und Vernetzung
  • Workshops

Antragsfrist

  • 31. März 2024
Integration von queeren Geflüchteten stärken - Robert Bosch Stiftung

Zielgruppe:

  • queere Geflüchtete

Förderhöhe:

  • 13.000 € und 20.000 €

Fördermöglichkeiten:

  • Beratung
  • Sprachkurse
  • Arbeitsplatzvermittlung
  • Unterbringung
  • Schutzräume
  • Gruppen und Vernetzung
  • Workshops

Antragsfrist

  • 31. März 2024
Ausschreibung zur digitalen Teilhabe für die Arbeit mit chancenarmen Jugendlichen sowie wohnungslosen Menschen

Zielgruppe:

  • chancenarme Jugendliche
  • wohnungslose Menschen

Was wird gefördert

  • gemeinnützige Projekte zur digitalen Teilhabe für die Arbeit mit chancenarmen Jugendlichen sowie wohnungslosen Menschen
  • laufende Vorhaben und neue Projekte
  • Start muss im Jahr 2024 sein

Bewerbungsfrist:

  • 10.04.2024

Kurzantrag unter:

 

Ausschreibung zur digitalen Teilhabe für die Arbeit mit chancenarmen Jugendlichen sowie wohnungslosen Menschen

Zielgruppe:

  • chancenarme Jugendliche
  • wohnungslose Menschen

Was wird gefördert

  • gemeinnützige Projekte zur digitalen Teilhabe für die Arbeit mit chancenarmen Jugendlichen sowie wohnungslosen Menschen
  • laufende Vorhaben und neue Projekte
  • Start muss im Jahr 2024 sein

Bewerbungsfrist:

  • 10.04.2024

Kurzantrag unter:

 

Preisauschreibungen/ Wettbewerbe

Aktuelle Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit

Aktionsförderung im Projekt SDGs mitten im Leben

Förderschwerpunkte: Globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Zielgruppe: Egal ob als Gruppe, Initiative oder Einzelperson - alle Interessierten

Förderhöhe: max. 400

Einreichungsfrist: 15.09.2023

Ansprechpartnerin: Frau Sofie Barth, Forum für internationale Entwicklung + Planung (finep), 

                                   sofie.barth@finep.org – 0711 / 93 27 68-73 (erreichbar Montag bis Donnerstag)

Weitere Informationen:

Der Flyer für die Aktionsförderung findet sich hier.
Das Informationsblatt zur Aktionsförderung gibt es hier. Nach der durchgeführten Aktion muss ein Bericht eingereicht werden.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Das Berichtsformular ist hier abrufbar.

 

Aktionsförderung im Projekt SDGs mitten im Leben

Förderschwerpunkte: Globale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Zielgruppe: Egal ob als Gruppe, Initiative oder Einzelperson - alle Interessierten

Förderhöhe: max. 400

Einreichungsfrist: 15.09.2023

Ansprechpartnerin: Frau Sofie Barth, Forum für internationale Entwicklung + Planung (finep), 

                                   sofie.barth@finep.org – 0711 / 93 27 68-73 (erreichbar Montag bis Donnerstag)

Weitere Informationen:

Der Flyer für die Aktionsförderung findet sich hier.
Das Informationsblatt zur Aktionsförderung gibt es hier. Nach der durchgeführten Aktion muss ein Bericht eingereicht werden.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Das Berichtsformular ist hier abrufbar.

 

Kommunalrichtlinien
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Zielgruppe

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
  • gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

 

Kommunalrichtlinien
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Zielgruppe

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
  • gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte

 

Tabellarische Übersicht Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Nachhaltigkeit für soziale Einrichtungen und ihre Träger
Tabellarische Übersicht Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Nachhaltigkeit für soziale Einrichtungen und ihre Träger
Neue Bundesförderung effiziente Gebäude: Förderung zum Heizungsaustausch

Antragstellung:

voraussichtlich ab dem 27.02.2024

Zielgruppe:

Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude

Förderhöhe:

30 % der Kosten  bei Einbau einer klima­freundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen

 

 

Neue Bundesförderung effiziente Gebäude: Förderung zum Heizungsaustausch

Antragstellung:

voraussichtlich ab dem 27.02.2024

Zielgruppe:

Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude

Förderhöhe:

30 % der Kosten  bei Einbau einer klima­freundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen

 

 

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Schulen,
  • Krankenhäuser sowie
  • kirchliche Einrichtungen

Was wird gefördert:

  • Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
  • Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
  • NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.

 

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe,
  • Schulen,
  • Krankenhäuser sowie
  • kirchliche Einrichtungen

Was wird gefördert:

  • Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
  • Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
  • NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.

 

Aktuelle Bundesmittel

Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten

 

Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet

Einreichungsfrist:

30.04.2024, 15:00 Uhr

Fördermöglichkeiten:

  • neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten
  • Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt
  • neue Co-Working-Konzepte
  • Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit
  • neue Methoden für berufliches Lernen.

 

 

Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten

 

Der aktuelle Call (PDF, 517 KB) ist am 19.02.2024 gestartet

Einreichungsfrist:

30.04.2024, 15:00 Uhr

Fördermöglichkeiten:

  • neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten
  • Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt
  • neue Co-Working-Konzepte
  • Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit
  • neue Methoden für berufliches Lernen.

 

 

Aktuelle Landesmittel

Weitere Förderung neuer PiA-Ausbildungsplätze

Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.

Weitere Förderung neuer PiA-Ausbildungsplätze

Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.

Förderung von Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der HSL im Schuljahr 2023/2024

Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.

Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.

Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:

„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.

2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.

3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.

4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.

5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.

 Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
  • Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.

HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“  Quelle

 

Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).

Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung von Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der HSL im Schuljahr 2023/2024

Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.

Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.

Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:

„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.

2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.

3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.

4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.

5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.

 Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
  • Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.

HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“  Quelle

 

Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).

Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.

Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser

Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern

Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser

Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern

Förderprogramme Digitalisierung

Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl

Förderberechtigte:

  • Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Förderhöhe:

  • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • pro Antrag
    • maximal EUR 250.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen in der eigenen Organisation durchführen, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren und
    • maximal EUR 300.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen auch durch Dritte ausführen und Zuwendungen weiterleiten, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren; die erstempfangende Organisation darf maximal EUR 100.000 an eine letztempfangende Organisation weiterleiten.

Ziel:

  • die technischen Grundlagen für die zivilgesellschaftliche Nutzung von Daten zu legen, insbesondere für die Entwicklung gemeinwohlorientierter KI,
  • Kompetenzen aufzubauen, organisatorische und kulturelle Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die Vernetzung von Organisationen im Kontext gemeinwohlorientierter KI zu stärken,
  • bestehende KI-basierte Technologien an die Bedarfe gemeinwohlorientierter Organisationen anzupassen und verfügbar zu machen,
  • neue, gemeinwohlorientierte und KI-basierte Innovationen entwickeln und erproben, um sie perspektivisch breit nutzbar zu machen.

Schwerpunkte Projekte:

  • Grundlagen für gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ schaffen,
  • gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ entwickeln und erproben.
Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl

Förderberechtigte:

  • Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Förderhöhe:

  • bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • pro Antrag
    • maximal EUR 250.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen in der eigenen Organisation durchführen, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren und
    • maximal EUR 300.000 jährlich für Antragstellende, die Maßnahmen auch durch Dritte ausführen und Zuwendungen weiterleiten, bei einer Laufzeit von maximal 3 Jahren; die erstempfangende Organisation darf maximal EUR 100.000 an eine letztempfangende Organisation weiterleiten.

Ziel:

  • die technischen Grundlagen für die zivilgesellschaftliche Nutzung von Daten zu legen, insbesondere für die Entwicklung gemeinwohlorientierter KI,
  • Kompetenzen aufzubauen, organisatorische und kulturelle Rahmenbedingungen zu verbessern sowie die Vernetzung von Organisationen im Kontext gemeinwohlorientierter KI zu stärken,
  • bestehende KI-basierte Technologien an die Bedarfe gemeinwohlorientierter Organisationen anzupassen und verfügbar zu machen,
  • neue, gemeinwohlorientierte und KI-basierte Innovationen entwickeln und erproben, um sie perspektivisch breit nutzbar zu machen.

Schwerpunkte Projekte:

  • Grundlagen für gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ schaffen,
  • gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ entwickeln und erproben.
DHW Förderung sozialer Projekte im Bereich Digitalisierung!

Förderfähig:

  • Personal- und Honorarkosten zur bedarfsgerechten Anleitung, Unterstützung und Begleitung von digitalen Technologien im Rahmen sozialer Projekte
  • Wir fördern Personal- und Honorarkosten zur Entwicklung von Technologien, die unmittelbar zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstwirksamkeit von Menschen beitragen, die von Benachteiligung betroffen sind.

Antragsfrist:

  • 21. Mai bis zum 01. Juli 2024

 

DHW Förderung sozialer Projekte im Bereich Digitalisierung!

Förderfähig:

  • Personal- und Honorarkosten zur bedarfsgerechten Anleitung, Unterstützung und Begleitung von digitalen Technologien im Rahmen sozialer Projekte
  • Wir fördern Personal- und Honorarkosten zur Entwicklung von Technologien, die unmittelbar zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstwirksamkeit von Menschen beitragen, die von Benachteiligung betroffen sind.

Antragsfrist:

  • 21. Mai bis zum 01. Juli 2024

 

Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen laut § 8 Abs. 8 SGB XI

Förderziel:

  • digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte

Förderhöhe:

  • bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel,  einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung

Antragszeitraumzeitraum:

  • 2019 bis 2030

Fördermöglichkeiten:

  • Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
  • das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege
Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen laut § 8 Abs. 8 SGB XI

Förderziel:

  • digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte

Förderhöhe:

  • bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel,  einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung

Antragszeitraumzeitraum:

  • 2019 bis 2030

Fördermöglichkeiten:

  • Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
  • das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege

Fördermöglichkeiten Kinder- und Jugendhilfe

Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)

Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden) 

  • Zielgruppen: Kinder und Jugendliche 
  • Max. Fördersumme: nicht angegeben
  • Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 % 
  • Max. Laufzeit: nicht angegeben
  • Bewerbungsfrist: keine
  • Förderschwerpunkte:
  • Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:

       Links:

 

  • Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung 

Allgemeine Links:

 

Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)

Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden) 

  • Zielgruppen: Kinder und Jugendliche 
  • Max. Fördersumme: nicht angegeben
  • Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 % 
  • Max. Laufzeit: nicht angegeben
  • Bewerbungsfrist: keine
  • Förderschwerpunkte:
  • Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:

       Links:

 

  • Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung 

Allgemeine Links:

 

Suchseiten

Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderdatenbank Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundeszentrale für politische Bildung - Fundraising für Felder der politischen Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung - Fundraising für Felder der politischen Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung - Fördermittel für Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Bundeszentrale für politische Bildung - Fördermittel für Flüchtlings- und Integrationsprojekte
Suchseite Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
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