Sie haben eine konkrete Projektidee, wissen aber nicht, wie Sie die Umsetzung finanzieren können?
Sie wollen gerne Ihr Portfolio an Angeboten erweitern, wissen aber nicht, wie Sie es finanzieren können?
Gerne unterstützt Sie das Team Fördermittelberatung bei der Suche nach einem passenden Förderangebot.
Wir bieten Ihnen regelmäßige Schulungs- und Informationsangebote rund um dieses Thema an, um Sie bei der Fördermittelsuche zu unterstützen. Zum Austausch über verschiedene Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte bieten wir Vernetzungstreffen an.
Fördermittelberatung
Soziallotterien
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.
Zielgruppen:
- Menschen mit Behinderung
- Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ( Wohnungslose, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen und nach Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung)
- Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre
Fördermöglichkeiten:
- Projektförderung
- Anschubförderung
- Investitionsförderung
- Mikroförderung
- Pauschalförderung
Förderbereiche:
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Barrierefreiheit
- Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Förderhöhe:
- bis zu 400.000€ je nach Förderprogramm
Laufzeit:
- Bis zu fünf Jahren
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist eine juristische Person
- Organisation ist gemeinnützig
- Sitz der Organisation befindet sich in Deutschland
- Neben dem geschäftsführenden Organ gibt es ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan
Was wird nicht gefördert:
- Projekte, die öffentliche Hand oder durch gewerbliche Interessen oder Einzelinteressen dominiert werden
- Organisationen, deren Vertreter eine generelle Befreiung von den gesetzlichen Selbstkontrahierungsverboten des § 181 BGB haben
- Anträge von natürlichen Personen
Die Aktion Mensch möchte Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen und sich für ein selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen. Das Angebot an Förderprogrammen ist mit seinen unterschiedlichen Konditionen vielfältig und variiert in der möglichen Fördersumme, der Laufzeit, der Zweckbindung, sowie der Höhe der einzusetzenden Eigenmittel.
Wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei der Projektentwicklung und der Antragstellung.
Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 31.01. (1. Tranche) oder 30.04. (2. Tranche) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, per Mail bei Frau Christine Banhart (banhart at paritaet-bw.de) einzureichen. Begin Ihrer Maßnahme frühestens zum 01.03. (1. Tranche) oder Juni/Juli des Jahres der Beantragung.
Doppelt Gutes tun.
Ein Los der GlücksSpirale bringt viel Gutes. Zum einen die Chance, einer monatlichen GlücksRente und zum anderen die Unterstützung sozialer Vorhaben.
Der Paritätische Baden-Württemberg hat eine ganz besondere Beziehung zur GlücksSpirale. Seit vielen Jahren profitieren nicht nur betreute Menschen aus sozialen Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege aus dem Fördertopf der GlücksSpirale, auch die Mitarbeiter*innen des Paritätischen Baden-Württembergs können Dank der Zuschüsse Seminare, Workshops oder Projekte durchführen. Damit unterstützt die GlücksSpirale die Ziele des Paritätischen Baden-Württemberg für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich.
Über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen informieren wir Sie gerne. Förderideen (Höchstfördersumme bis 10.000,00 €) sind per Mail jeweils bis zum 31.01. (1. Tranche) oder 30.04. (2. Tranche) eines Jahres beim Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg, per Mail bei Frau Christine Banhart (banhart at paritaet-bw.de) einzureichen. Begin Ihrer Maßnahme frühestens zum 01.03. (1. Tranche) oder Juni/Juli des Jahres der Beantragung.
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche / hilfebedürftige Menschen
Fördermöglichkeiten:
Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte
Förderhöhe
durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro
Laufzeit:
Bis zu 2 Jahren (bei Bedarf und erfolgreicher Projektumsetzung ist eine Verlängerung um 1 weiteres Jahr möglich)
Was wird nicht gefördert:
- Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
- Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
- Bereits etablierte Projekte
- Bau und Ausstattung
- Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
- Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
- Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
- Studien
- Projekte außerhalb Deutschlands
- Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Die Beratung erfolgt direkt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) / Fernesehlotterie
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Förderhöhe:
Bis 250.000 €
Förderschwerpunkte
Sozialer Zusammenhalt
* Vorhaben gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
* Hilfen für geflüchtete Menschen
* Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
* Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
* Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
* Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
* Nachhaltige Bildungs- und Integrationsvorhaben für Menschen mit Flucht-
oder Migrationshintergrund
* Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
* Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
* Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
* Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
* Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
* Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
* Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
* Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Stiftungen
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.
Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.
Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:
1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.
2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.
3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.
4. Bankverbindung und Konto-Nummer
5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles
6. Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.
Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.
Wichtig:
Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.
Zielgruppe:
- Erziehung und Bildung
- Jugendhilfe und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
Zielgruppe:
- Erziehung und Bildung
- Jugendhilfe und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
Zielgruppe
- Kinder
- Jugendliche
- Eltern
- ErziherInnen
- Lehrkräfte
- SchülerInnen
Themen:
- Integration
- Kultur
- Nachhaltigkeit
- Sprachföderung
- Familie
- Gesundheit
Zielgruppe
- Kinder
- Jugendliche
- Eltern
- ErziherInnen
- Lehrkräfte
- SchülerInnen
Themen:
- Integration
- Kultur
- Nachhaltigkeit
- Sprachföderung
- Familie
- Gesundheit
Zielgruppe: Junge Menschen
Schwerpunkte: Bildung, Soziales, Kultur, Katastrophenprävention
Fördersumme: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Zielgruppe: Junge Menschen
Schwerpunkte: Bildung, Soziales, Kultur, Katastrophenprävention
Fördersumme: K.A.
Eigenmittel: K.A.
- Zielgruppe: Nicht festgelegt
- Fördermöglichkeiten: Projekte
- Förderhöhe: 30.000 €
- Eigenmittel: K.A.
- Frist: 15.05.2024
- Ziel: Gesellschaftlicher Zusammenhalt
- Zielgruppe: Nicht festgelegt
- Fördermöglichkeiten: Projekte
- Förderhöhe: 30.000 €
- Eigenmittel: K.A.
- Frist: 15.05.2024
- Ziel: Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Förderhöhe:
1.000 - 5.000 Euro, in Einzelfällen über 10.000 Euro möglich
Zielgruppen:
Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen
Förderhöhe:
1.000 - 5.000 Euro, in Einzelfällen über 10.000 Euro möglich
Zielgruppen:
Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen
Als Zusammenschluss von Stiftungen aus Stuttgart und der Region sowie von Freunden des Stiftungswesens gehen wir gemeinsam interessante Themen an, bearbeiten neue Ideen und fördern innovative Projekte. Jede einzelne Stiftung ist bei uns eingeladen, Themen einzubringen und sich Arbeitspartner:innen zu suchen.
Als Zusammenschluss von Stiftungen aus Stuttgart und der Region sowie von Freunden des Stiftungswesens gehen wir gemeinsam interessante Themen an, bearbeiten neue Ideen und fördern innovative Projekte. Jede einzelne Stiftung ist bei uns eingeladen, Themen einzubringen und sich Arbeitspartner:innen zu suchen.
Interessante Fördermittelgeber
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Zielgruppen: Alleinerziehende
- Förderhöhe: 10.000 Euro (Informations- und Bildungsarbeit max. 5.000 Euro, Schwerpunktprojekte nach Absprache)
- Eigenmittel: 20 Prozent
- Förderprogramme: Starthilfen für neue Projekte, Zuschuss für laufende Projekte, Schwerpunktprojekte, Informations- und Bildungsarbeit
- Fristen: 30. Sept, 30. Jan, 30. Mai
- Schwerpunkte: Ein-Eltern-Familien, Abbau diskriminierender Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Kreditmöglichkeiten
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze seit 01.06.2024 1 Mio. €)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesmittel-Revolvingfonds-Darlehen
- Interessantes und preiswertes Modul zur Einbindung in eine Investitionsfinanzierung
- Die Förderung steht Institutionen in Baden-Württemberg zur Nutzung bereit
- Trotz einzelner, spezieller Bedingungen stehen bei diesem Produkt sehr attraktive Kreditkonditionen zur Verfügung
Darlehensbedingungen:
- Darlehenshöhe max. 50% der förderfähigen Kosten (Darlehensobergrenze seit 01.06.2024 1 Mio. €)
- Tilgung entsprechend der Nutzungsdauer, jedoch mindestens 4 %
- 0,35 % p.a. Verwaltungsgebühren vom Darlehensursprungskapital
- 2 % einmalige Bearbeitungsgebühr in der Zeit von Antragstellung bis Genehmigung
Ihre Ansprechpartnerin : Frau Haid, E- Mail: haid@paritaet-bw.de, Tel.: +49 711 215 5130
Ihr Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragen: Herr Weiske. E- Mail: weiske@paritaet-bw.de, Tel.:+49 176 344 125 81
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Nichtwohngebäude – Kredit
Das Wichtigste in Kürze
Gebäude energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 0,01 %
- Kredit: Bis 10 Mio. (für ein Effizienzgebäude)
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
- Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Aktuelle Förderprogramme
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. Dezember 2022 der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabeexternal link, opens in a new tab (Reha-Hilfsfonds) eingeführt und durch den neuen § 36a SGB IX gesetzlich verankert. Aus dem Reha-Hilfsfonds können über einen einmaligen Zuschuss gestiegene Energiekosten in Teilen refinanziert werden.
Anspruchsberechtigte Leistungserbringer sind jedoch nach § 36a Abs. 2 SGB IX
(https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__36a.htmlexternal link, opens in a new tab)
Zielgruppe:
- Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- mit denen ein Vertrag nach § 15 Absatz 2 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX oder nach den §§ 33 und 34 SGB VII besteht oder
- mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111 Absatz 2, 111a Absatz 1 oder 111c Absatz 1 SGB V besteht, oder
- die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung selbst betrieben werden,
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX,
- Werkstätten für behinderte Menschen oder
- andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX, soweit sie Leistungen nach § 57 SGB IX erbringen.
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche, neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden.
Zielgruppe
bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche
Förderfähige Ausgaben
Projektbezogene Sachausgaben und Honorare
Förderhöhe
max. 2.500 €
Förderhöhe
Eigenmittel
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung
Zielgruppe:
- Wissenschaft und Forschung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Entwicklungszusammenarbeit
Förderhöhe:
- 20.000 €
Projektlaufzeit:
- Bis 3 Jahre
Förderschwerpunkte:
- Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
- Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
- Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
- Traumapädagogik, Resilienzförderung Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
- Demokratieförderung
Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"
Was gefördert wird
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:
- die Veranstaltung eines Barcamps
- Tanzworkshops
- Upcycling- oder Gartenprojekte
- inklusive Angebote im Sport
- Schreibwerkstätten
Anforderungen
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Was ist nicht erforderlich
- Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
- Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Fördermöglichkeiten innerhalb von "Viel vor"
Was gefördert wird
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot zeitlich befristete inklusive Projekte. Dies können beispielsweise sein:
- die Veranstaltung eines Barcamps
- Tanzworkshops
- Upcycling- oder Gartenprojekte
- inklusive Angebote im Sport
- Schreibwerkstätten
Anforderungen
- Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie im Falle einer Bewilligung das Feedback der Projektteilnehmenden zum Projektabschluss ein.
- Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede ihrer Einrichtungen oder Dienste einen Antrag stellen. Pro Projekt-Partner wird grundsätzlich nur ein Projekt innerhalb eines Jahres pro Einrichtung oder Dienst bewilligt.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 20.000 Euro pro Vorhaben.
- Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 5.000 Euro betragen.
- Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
- Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.
Was ist nicht erforderlich
- Es wird keine Stellungnahme der öffentlichen Hand benötigt.
- Kostenvoranschläge/Angebote werden nicht benötigt.
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Zielgruppe:
Privatperson – unabhängig von Ihrem Alter – wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Ziele des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“
- Förderung des altersgerechten Umbauens für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden
- Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen profitieren, auch Familien mit Kindern
- Förderfähigkeit unabhängig von Alter und Einkommen
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
Förderfähige Bereiche:
- Wege zum Gebäude
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellen
- Badezimmer
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Zielgruppe:
- Schulen
Förderhöhe:
- 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte
Was sind Maker Spaces?
- Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden.
Zielgruppe:
- Schulen
Förderhöhe:
- 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte
Was sind Maker Spaces?
- Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren
Förderhöhe
- bis 5.000 €
Ziel:
- Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren
Förderhöhe
- bis 5.000 €
Ziel:
- Begleitung von Projekten und Unterstützung Kinder, Jugendliche und erwachsene Begleiter:innen durch Austausch, Beratung und Qualifizierung.
Die Abteilung Integrationspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt Maßnahmen und Projekte zum Empowerment von Geflüchteten. Hierfür wurden im aktuellen Haushalt 2024/2025 Fördermittel mit einem Finanzvolumen von insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt.
Projektanträge für das Jahr 2025
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen zwischen 1.000 bis 7.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Folgende Handlungsfelder sind möglich:
- Geflüchtete helfen Geflüchteten bei der gesellschaftlichen Integration und Teilhabe.
- Geflüchtete entwickeln kreative Angebote für Interessierte.
- Geflüchtete übernehmen einen aktiven Part in künstlerischen Produktionen und/oder bei anderen Projekten und bringen dabei ihre Talente und ihre kulturellen Ressourcen mit ein.
Hinweis: Projektanträge für das Jahr 2025 sind ab Oktober 2024 möglich.
Die Abteilung Integrationspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt Maßnahmen und Projekte zum Empowerment von Geflüchteten. Hierfür wurden im aktuellen Haushalt 2024/2025 Fördermittel mit einem Finanzvolumen von insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt.
Projektanträge für das Jahr 2025
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen zwischen 1.000 bis 7.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Folgende Handlungsfelder sind möglich:
- Geflüchtete helfen Geflüchteten bei der gesellschaftlichen Integration und Teilhabe.
- Geflüchtete entwickeln kreative Angebote für Interessierte.
- Geflüchtete übernehmen einen aktiven Part in künstlerischen Produktionen und/oder bei anderen Projekten und bringen dabei ihre Talente und ihre kulturellen Ressourcen mit ein.
Hinweis: Projektanträge für das Jahr 2025 sind ab Oktober 2024 möglich.
Preisauschreibungen/ Wettbewerbe
Bereits zum dritten Mal wird die Initiative BLIZZ – Berthold Leibinger Stiftung Initiative Zeit für Zukunft ausgeschrieben.
In Zusammenarbeit mit der Organisation mehrwert gGmbH sollen soziale Einrichtungen, die in gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft organisiert sind, die Möglichkeit erhalten, interne Abläufe, Strukturen und Prozesse zu optimieren, damit sie sich für die Herausforderungen der Arbeitswelt besser aufstellen können.
Darüber hinaus werden jeder ausgewählten Organisation 10.000 Euro für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Prozessoptimierung zur Verfügung gestellt.
Die Initiative wird jährlich zwischen 1. Juli und 30. September ausgeschrieben.
Im Anschluss werden drei Institutionen im November durch unsere Fachjury ausgewählt.
Bewerbungsfrist ist der 30.09.2024
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie unter: Berthold Leibinger Stiftung GmbH | BLIZZ (leibinger-stiftung.de)
Die Bewerbung ist der erste Schritt´unter:
Ganz einfach über unser Webformular: https://events.leibinger-stiftung.de/Forms/Form/Register?code=FECA6F9
Bereits zum dritten Mal wird die Initiative BLIZZ – Berthold Leibinger Stiftung Initiative Zeit für Zukunft ausgeschrieben.
In Zusammenarbeit mit der Organisation mehrwert gGmbH sollen soziale Einrichtungen, die in gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft organisiert sind, die Möglichkeit erhalten, interne Abläufe, Strukturen und Prozesse zu optimieren, damit sie sich für die Herausforderungen der Arbeitswelt besser aufstellen können.
Darüber hinaus werden jeder ausgewählten Organisation 10.000 Euro für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Prozessoptimierung zur Verfügung gestellt.
Die Initiative wird jährlich zwischen 1. Juli und 30. September ausgeschrieben.
Im Anschluss werden drei Institutionen im November durch unsere Fachjury ausgewählt.
Bewerbungsfrist ist der 30.09.2024
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie unter: Berthold Leibinger Stiftung GmbH | BLIZZ (leibinger-stiftung.de)
Die Bewerbung ist der erste Schritt´unter:
Ganz einfach über unser Webformular: https://events.leibinger-stiftung.de/Forms/Form/Register?code=FECA6F9
Aktuelle Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027
Zielgruppe
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Antragstellung:
voraussichtlich ab dem 27.02.2024
Zielgruppe:
Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude
Förderhöhe:
30 % der Kosten bei Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen
Antragstellung:
voraussichtlich ab dem 27.02.2024
Zielgruppe:
Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäude
Förderhöhe:
30 % der Kosten bei Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen
Wer wird gefördert:
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen
Was wird gefördert:
- Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
- Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
- NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.
Wer wird gefördert:
- Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen,
- Krankenhäuser sowie
- kirchliche Einrichtungen
Was wird gefördert:
- Die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher (siehe Nummer 2.1 bis 2.4 sowie 4.4.1 bis 4.4.3 der Kälte-Klima-Richtlinie.
- Die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen (siehe Kapitel 2.5 und 4.4.4 der Richtlinie).
- NEU - Die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist (siehe Nummer 2.6, 4.4.1.2 und 4.4.5 der Kälte-Klima-Richtlinie.
Verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität
Verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen:
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, die vulnerable Personengruppen betreuen und die bereits von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (in sogenannten klimatischen Hotspots).
Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
Antragsfrist: 1. Oktober 2024 - 15. Dezember 2024
Informationsveranstaltungen:
AnpaSo – Auftaktveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 01.10.2024, 10:00 - 11:15 Uhr
-
Mit Begrüßung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Rohleder, BMUV
-
Anschließend Vorstellung zu Hintergrund, Zielen und inhaltlichen Schwerpunkten der Förderrichtlinie und Q&A
AnpaSo – Informationsveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 17.10.2024, 13:00 - 14:30 Uhr
-
Informationen zum Antragsprozess, Einblick in die Praxis, Tipps zur Antragsstellung und Q&A
AnpaSo – Informationsveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 19.11.2024, 10:30 - 12:00 Uhr
-
Informationen zum Antragsprozess, Einblick in die Praxis, Tipps zur Antragsstellung und Q&A
Link zur Anmeldung Veranstaltungen:
https://www.z-u-g.org/anpaso-anmeldung-zu-den-veranstaltungen/
Weitere Informationen:
Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen:
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, die vulnerable Personengruppen betreuen und die bereits von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (in sogenannten klimatischen Hotspots).
Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
Antragsfrist: 1. Oktober 2024 - 15. Dezember 2024
Informationsveranstaltungen:
AnpaSo – Auftaktveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 01.10.2024, 10:00 - 11:15 Uhr
-
Mit Begrüßung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Rohleder, BMUV
-
Anschließend Vorstellung zu Hintergrund, Zielen und inhaltlichen Schwerpunkten der Förderrichtlinie und Q&A
AnpaSo – Informationsveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 17.10.2024, 13:00 - 14:30 Uhr
-
Informationen zum Antragsprozess, Einblick in die Praxis, Tipps zur Antragsstellung und Q&A
AnpaSo – Informationsveranstaltung zum 3. Förderfenster
Online-Veranstaltung am 19.11.2024, 10:30 - 12:00 Uhr
-
Informationen zum Antragsprozess, Einblick in die Praxis, Tipps zur Antragsstellung und Q&A
Link zur Anmeldung Veranstaltungen:
https://www.z-u-g.org/anpaso-anmeldung-zu-den-veranstaltungen/
Weitere Informationen:
Aktuelle Bundesmittel
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderung
Fördermöglichkiten:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
- Assistenzleistungen bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Antragsfrist:
7. August 2024, 15:59 Uhr
Zielgruppe:
Menschen mit Behinderung
Fördermöglichkiten:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
- Assistenzleistungen bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Antragsfrist:
7. August 2024, 15:59 Uhr
Um ein nachhaltiges Essensangebot in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) durch den Einsatz von regionalen Bio-Produkten zu stärken, bietet das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderung für Beratungsleistungen an. Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung und Schulung der Mitarbeitenden sollen den Umstellungsprozess unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln.
- Förderprogramm: Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
- Schwerpunkte: Förderung von Beratungsleistungen für den Einsatz von regionalen Bio-Produkten
- Zielgruppen: Dienstleistungen für Außer-Haus-Verpflegung
- Förderhöhe: max. 35.000 Euro
- Notwendigen Eigenmittel: 10 Prozent (Kitas und Schulen mit eigenen Küchen) bis 20 Prozent (andere AHV)
- Max. Laufzeit: keine
- Frist: 31. Dezember 2027
Um ein nachhaltiges Essensangebot in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) durch den Einsatz von regionalen Bio-Produkten zu stärken, bietet das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Förderung für Beratungsleistungen an. Ein hoher Einsatz und die Auslobung ökologischer Produkte in der AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, erfordern in der Regel Anpassungen der Betriebsabläufe und -strukturen. Eine externe Beratung und Schulung der Mitarbeitenden sollen den Umstellungsprozess unterstützen und Fachkompetenz im Umgang mit Bio-Lebensmitteln vermitteln.
- Förderprogramm: Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
- Schwerpunkte: Förderung von Beratungsleistungen für den Einsatz von regionalen Bio-Produkten
- Zielgruppen: Dienstleistungen für Außer-Haus-Verpflegung
- Förderhöhe: max. 35.000 Euro
- Notwendigen Eigenmittel: 10 Prozent (Kitas und Schulen mit eigenen Küchen) bis 20 Prozent (andere AHV)
- Max. Laufzeit: keine
- Frist: 31. Dezember 2027
Aktuelle Landesmittel
Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.
Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.
2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.
3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.
4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.
5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.
Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
- Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.
HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“ Quelle
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2023/2024 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Die HSL-Richtlinie wurde mit der Wirkung zum 01.08.2023 überarbeitet.
Folgende Veränderungen wurden vorgenommen:
„1. Ausweitung der Förderung auf die Realschulen: Gefördert werden entsprechende Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Realschulen.
2. Förderung bis Klassenstufe 10: Schülerinnen und Schüler aus den in Nr. 1.2 genannten Schularten können bis maximal Klassenstufe 10 gefördert werden, wenn sie eine Vorbereitungsklasse besuchen, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden oder Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger (Zuzug im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland) sind.
3. Förderumfang: Der Regelstundenumfang von mindestens 80 Zeitstunden wird beibehalten. Geringere Förderumfänge können nur in Ausnahmefällen Zuwendungen erhalten, sofern die Förderung aus zwingenden Gründen nicht während des ganzen Schuljahres erfolgen konnte. Förderumfänge von weniger als 27 Zeitstunden sind nicht förderfähig. Die maximale Zuwendungshöhe für entsprechende geringere Umfänge wird in Nr. 4.3.1 festgehalten.
4. Reduzierung der Gruppengröße: Die Fördergruppengröße wird von drei bis sieben förderberechtigten Schülerinnen und Schülern auf drei bis fünf förderberechtigte Schülerinnen und Schüler, die in der Regel dieselbe Schule besuchen, reduziert.
5. Konstanz der personellen Zusammensetzung der Gruppe: Die Gruppen sollen während des Schuljahres in möglichst konstanter personeller Zusammen-setzung der Schülerinnen und Schüler geführt werden. Ein Wechsel der einer Fördergruppe angehörenden Schülerinnen und Schüler soll nur erfolgen, sofern dies organisatorisch oder pädagogisch notwendig ist.
Der Geltungsbereich der Richtlinie bezieht sich auf
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Werkrealschule, der Hauptschule, der Gemeinschaftsschule, der Realschule, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen,
- Schülerinnen und Schüler anderer Klassenstufen bis maximal Klassenstufe 10 können nur gefördert werden, wenn sie in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen sind oder Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger (Zuzug aus dem Ausland im schulpflichtigen Alter) sind.
HSL darf nicht anstelle oder während des regulären, stundenplanmäßig vorgeschriebenen Schulunterrichts erteilt werden.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus dem Unterricht herausgenommen werden. Die Förderung erfolgt außerhalb des Unterrichts.“ Quelle
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 müssen bis zum 30.November 2023 gestellt werden (Regelantragsfrist, Ausschlussfrist). Spätere Gruppenbildung sind für Klassen 1 und 5 noch möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums – HSL-Richtlinie“ und dem „Erläuterungen zur Förderung von HSL-Maßnahmen“ (siehe Anhang).
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier.
Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Zielgruppe: Träger von Frauen- und Kinderschutzhäusern
Förderaufruf 2024
Modellprojekte der Sprachförderung - Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung
Zielgruppe:
- Menschen mit Migrationshintergrund aller Altersklassen, insbesondere auch ältere Personen ab 60 Jahren
Antragsberechtigt:
- kommunale und freie Träger (Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten)
Fördermöglichkeiten:
- Modellprojekt zu innovativen oder alternativen Methoden der Sprachförderung,
insbesondere zur Erlangung von Handlungsfähigkeit unterhalb des Zielniveaus
B1 - Modellprojekt zur Erlangung der sprachlichen und akademischen Studierfähigkeit an deutschen Hochschulen bis zum Zielniveau C1
- Modellprojekt zu arbeitsplatzbezogenem und berufsgruppenübergreifendem Sprachcoaching in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Modellprojekt für ein Sprachcoaching für Auszubildende der Pflege (Fachkraft- und Helferausbildung)
Förderhöhe:
- Bis zu 50.000€
- Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- für das Projekt anfallenden Sachausgaben (z. B. für Material, Hard- und Software, Mieten für Veranstaltungsräume Gebühren, Druckkosten, Reisekosten, Dienstleistungen)
- zuordenbare anfallende eigene Personalausgaben des Projektträgers.
Frist:
- 28.06.2024
Förderaufruf 2024
Modellprojekte der Sprachförderung - Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung
Zielgruppe:
- Menschen mit Migrationshintergrund aller Altersklassen, insbesondere auch ältere Personen ab 60 Jahren
Antragsberechtigt:
- kommunale und freie Träger (Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den Genannten)
Fördermöglichkeiten:
- Modellprojekt zu innovativen oder alternativen Methoden der Sprachförderung,
insbesondere zur Erlangung von Handlungsfähigkeit unterhalb des Zielniveaus
B1 - Modellprojekt zur Erlangung der sprachlichen und akademischen Studierfähigkeit an deutschen Hochschulen bis zum Zielniveau C1
- Modellprojekt zu arbeitsplatzbezogenem und berufsgruppenübergreifendem Sprachcoaching in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Modellprojekt für ein Sprachcoaching für Auszubildende der Pflege (Fachkraft- und Helferausbildung)
Förderhöhe:
- Bis zu 50.000€
- Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- für das Projekt anfallenden Sachausgaben (z. B. für Material, Hard- und Software, Mieten für Veranstaltungsräume Gebühren, Druckkosten, Reisekosten, Dienstleistungen)
- zuordenbare anfallende eigene Personalausgaben des Projektträgers.
Frist:
- 28.06.2024
Förderprogramme Digitalisierung
Förderziel:
- digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte
Förderhöhe:
- bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel, einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung
Antragszeitraumzeitraum:
- 2019 bis 2030
Fördermöglichkeiten:
- Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
- das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
- verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege
Förderziel:
- digitale Anwendungen, insbesondere zur Entlastung der Pflegekräfte
Förderhöhe:
- bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel, einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 12 000 Euro je Pflegeeinrichtung
Antragszeitraumzeitraum:
- 2019 bis 2030
Fördermöglichkeiten:
- Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit
- das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren
- verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung sind Ziel des neuen Förderaufrufs von Invest BW, dem größten einzelbetrieblichen Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Seit dem 25. Juli 2024 werden Anträge zur Förderung von innovativen Vorhaben entgegengenommen, die Klimaschutz und Digitalisierung adressieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert gemeinwohlorientierte KI-Projekte. Mit Hilfe der Förderung sollen die Entwicklung und der Einsatz von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen der Arbeitswelt geschaffen werden. Bei der Entwicklung und Nutzung von KI legt das BMAS einen besonderen Fokus auf Soziale Innovationen und zielt auf eine soziale Technikgestaltung ab mit dem Ziel, mehr Teilhabe und Nachhaltigkeit zu ermöglichen.
Förderberechtigte:Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung. Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektverbünde.
Förderhöhe: Die Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten. Für ein Projekt können maximal bis zu 500.000 € beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 26. August 2024 um 16.00 Uhr. Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Bewilligungen sollen noch dieses Jahr erteilt werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2025; die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.
Das Hinweisblatt zur Einreichung eines Antrags finden Sie in der Anlage, darin finden Sie u. a. auch die Auswahlkriterien auf S. 9.
Unterstützung bei der Antragstellung: Die DRV KBS bietet innerhalb der Einreichungsphase einen Online-Antragsworkshop. Bei Interesse wenden Sie sich an cip@kbs.de . An diese E-Mail-Adresse können sie auch weitere Fragen bzgl. des Antragsverfahrens richten. Für technische Fragen zum Förderportal BMAS wenden Sie sich an: bund-it@kbs.de , 0355 355486 – 700
Detaillierte Informationen bzgl. der Förderungen finden Sie auf der Homepage der Civic Innovation Plattform.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert gemeinwohlorientierte KI-Projekte. Mit Hilfe der Förderung sollen die Entwicklung und der Einsatz von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen der Arbeitswelt geschaffen werden. Bei der Entwicklung und Nutzung von KI legt das BMAS einen besonderen Fokus auf Soziale Innovationen und zielt auf eine soziale Technikgestaltung ab mit dem Ziel, mehr Teilhabe und Nachhaltigkeit zu ermöglichen.
Förderberechtigte:Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung. Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektverbünde.
Förderhöhe: Die Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten. Für ein Projekt können maximal bis zu 500.000 € beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 26. August 2024 um 16.00 Uhr. Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Bewilligungen sollen noch dieses Jahr erteilt werden. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Januar 2025; die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate.
Das Hinweisblatt zur Einreichung eines Antrags finden Sie in der Anlage, darin finden Sie u. a. auch die Auswahlkriterien auf S. 9.
Unterstützung bei der Antragstellung: Die DRV KBS bietet innerhalb der Einreichungsphase einen Online-Antragsworkshop. Bei Interesse wenden Sie sich an cip@kbs.de . An diese E-Mail-Adresse können sie auch weitere Fragen bzgl. des Antragsverfahrens richten. Für technische Fragen zum Förderportal BMAS wenden Sie sich an: bund-it@kbs.de , 0355 355486 – 700
Detaillierte Informationen bzgl. der Förderungen finden Sie auf der Homepage der Civic Innovation Plattform.
Fördermöglichkeiten Kinder und Jugend
Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche
- Max. Fördersumme: nicht angegeben
- Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 %
- Max. Laufzeit: nicht angegeben
- Bewerbungsfrist: keine
- Förderschwerpunkte:
- Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:
Links:
Weitere Schwerpunkte:
- Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich durch gezielte Unterstützung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
- Gesundheit: Schutz von Kindern in der modernen Welt sowie deren soziale und medizinische Betreuung unter Berücksichtigung ihres besonderen physischen und psychischen Schutzbedürfnisses.
- Bewegung: Förderung einer gesunden physischen, psychischen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Anleitung zu aktivem und kreativem Spielen sowie durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten und Spielanlagen.
- Kreativität: Unterstützung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche, insbesondere Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen.
Allgemeine Links:
- Link Bewerbungsunterlagen: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/assets/uploads/general/PDFs/02_Bewerbung.pdf
Playmobil Stiftung Kinderförderung: Großspielgeräte (Investition) für Kitas oder Projekte (Kooperationen oder Spenden)
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche
- Max. Fördersumme: nicht angegeben
- Eigenmittel: bei Kooperationsprojekten 20 %
- Max. Laufzeit: nicht angegeben
- Bewerbungsfrist: keine
- Förderschwerpunkte:
- Anschaffung von Großspielgeräten für Kitas:
Links:
Weitere Schwerpunkte:
- Umsetzung gemeinsamer Projekte für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Stiftung, Umsetzung eigener Projekte durch Übernahme / Beteiligung der Kosten durch Spenden der Stiftung
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich durch gezielte Unterstützung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.
- Gesundheit: Schutz von Kindern in der modernen Welt sowie deren soziale und medizinische Betreuung unter Berücksichtigung ihres besonderen physischen und psychischen Schutzbedürfnisses.
- Bewegung: Förderung einer gesunden physischen, psychischen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Anleitung zu aktivem und kreativem Spielen sowie durch die Errichtung und den Unterhalt von Spielstätten und Spielanlagen.
- Kreativität: Unterstützung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche, insbesondere Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen.
Allgemeine Links:
- Link Bewerbungsunterlagen: https://www.kinderstiftung-playmobil.de/assets/uploads/general/PDFs/02_Bewerbung.pdf
Die Stiftung Bündnis für Kinder setzt klare Zeichen gegen Gewalt. Wir unterstützen und fördern ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
Unser Ziel: Kinder sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewaltfrei
aufwachsen können. Denn Kinder sind unschlagbar
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Bewerbungsfrist: laufend
- Schwerpunkte: Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen + Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden
Die Stiftung Bündnis für Kinder setzt klare Zeichen gegen Gewalt. Wir unterstützen und fördern ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
Unser Ziel: Kinder sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewaltfrei
aufwachsen können. Denn Kinder sind unschlagbar
- Zielgruppen: Kinder und Jugendliche, Eltern, ehrenamtliche und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Bewerbungsfrist: laufend
- Schwerpunkte: Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen + Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Was wird gefördert: Projekte
Förderhöhe: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Förderziele: Intervention, Prävention, Integration und Inklusion
Frist: Laufend
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche
Was wird gefördert: Projekte
Förderhöhe: K.A.
Eigenmittel: K.A.
Förderziele: Intervention, Prävention, Integration und Inklusion
Frist: Laufend
Die Techniker Krankenkasse bietet fachliche Beratung und finanzielle Förderung für eigene Gesundheitsprojekte in Einrichtungen und/oder unterstützt dabei, bestehende und bewährte Programme zu den Themen "Seelische Gesundheit", "Medienkompetenz" und "Bewegungsfreundliche Kita" gemeinsam mit den Antragstellenden umzusetzen.
- Förderprogramm: Gesunde Kita
- Zielgruppen: Kinder, Erziehende, Kitaleitung, Kitaträger, Eltern, KiTa
- Schwerpunkte: Bewegung,Ernährung, Gewaltprävention, Stress / Entspannung, Gesundheit Erziehende, Konfliktmanagement…
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Frist:K.A.
Die Techniker Krankenkasse bietet fachliche Beratung und finanzielle Förderung für eigene Gesundheitsprojekte in Einrichtungen und/oder unterstützt dabei, bestehende und bewährte Programme zu den Themen "Seelische Gesundheit", "Medienkompetenz" und "Bewegungsfreundliche Kita" gemeinsam mit den Antragstellenden umzusetzen.
- Förderprogramm: Gesunde Kita
- Zielgruppen: Kinder, Erziehende, Kitaleitung, Kitaträger, Eltern, KiTa
- Schwerpunkte: Bewegung,Ernährung, Gewaltprävention, Stress / Entspannung, Gesundheit Erziehende, Konfliktmanagement…
- Max. Fördersumme: K.A.
- Eigenmittel: K.A.
- Max. Laufzeit: K.A.
- Frist:K.A.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2024/2025 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.
Das Kultusministerium fördert im Schuljahr 2024/2025 Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben, Sprach- und Lernhilfe (HSL) für Schüler*innen mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung, insbesondere für Schüler*innen mit Migrationshintergrund.