Fachbeirat

Der Fachbeirat soll bestehen aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Fachgruppe, Vertreterinnen bzw. Vertretern von Landtagsfraktionen sowie zusätzlich bis zu fünf Personen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft oder Kultur, die sachkundig und dem Paritätischen besonders verbunden sind.

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