Weitere Förderung neuer PiA-Ausbildungsplätze

Fachinformation - geschrieben am 04.09.2023 - 15:24

Das Kultusministerium verlängert die Bezuschussung weiterer zusätzlicher PiA-Ausbildungsplätze für Sozialpädagogische Assistent*innen sowie Erzieher*innen - Anträge müssen bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Aus Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes gibt es für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten einen Zuschuss in Höhe von 1.350 Euro pro Monat für PiA-Erzieher*innen im ersten Ausbildungsjahr und 1.500 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Für die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten beläuft sich der Zuschuss auf 1.300 Euro pro Monat im ersten und 1.450 Euro im zweiten Aus-bildungsjahr.
Ab sofort können bei der L-Bank Förderanträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die in Baden-Württemberg Kindertageseinrichtungen betreiben und entsprechende Fachkräfte ausbilden. Die Förderung der ersten Tranche umfasst das Schuljahr 2023/2024 und einen Teil des sich anschließenden zweiten Ausbildungsjahres (1. September 2024 bis 31. Januar 2025). Die zweite Tranche deckt den Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 ab.
Der Antrag für die Förderung im Rahmen der ersten Tranche muss spätestens bis zum 31. Oktober 2023 und für die zweite Tranche spätestens bis zum 31. Oktober 2024 bei der L-Bank vorliegen.

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