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Zum 12.03.2021 erschien die Verordnung, die zum 27.03.2021 aktualisiert wurde. Sie ermöglicht seit 15.03.2021 eine vorsichtige Wiedereröffnung der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 sind dann wieder Angebote der Kinder- und Jugendarbeit erlaubt.
Einhergehend mit der CoronaVO Baden-Württemberg, die zum 01.07. in Kraft tritt, wurde die CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit überarbeitet. Die neue Fassung vom 26.06.
Mit der Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit sind gerade bei den Ferienangeboten viele Punkte im Hinblick auf Hygiene, Essensausgabe etc. zu beachten. Träger von Ferienangeboten finden auf der Internetseite des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB) empfehlenswerte bzw. hilfreiche Vorlagen.
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit standen aufgrund von Corona lange Zeit nicht mehr zur Verfügung. Planungen für die Ferienfreizeiten konnten bedingt durch die bisher unklare Situation nicht erfolgen. Der Bedarf der jungen Menschen sowie die notwendige Planungssicherheit für Ferienfreizeiten machten hier eine Klärung erforderlich.