Aufhebung CoronaVo Kinder- und Jugendarbeit sowie Empfehlungen

Fachinformation - geschrieben am 31.03.2022 - 20:21

Die CoronaVO Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit wurde zum 03.04.2022 aufgehoben. Es verbleiben nur die Regelungen über das Hausrecht in den jeweiligen Einrichtungen, um Schutz- und Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. umzusetzen.

Grundsätzlich bietet es sich an, sich hierbei unter der Beteiligung von jungen Menschen darüber Gedanken zu machen, wie der gegenseitige Schutz in der Einrichtung gewährleistet werden kann.

Die Aufhebung wird voraussichtlich zu vielen Fragen bei Einrichtungen und Trägern führen, weshalb die Verbände der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit demnächst eine Empfehlung in Form einer FAQ – Liste erstellen. Sobald diese vorliegt, werden wir diese hier einstellen.

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