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Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben die Arbeit in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, aber auch in der ambulanten Pflege seit März bestimmt. Die GRÜNEN Abgeordneten aus Karlsruhe, Dr.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit des An- und Ablegens von Bandagen und Orthesen als Leistung der Behandlungspflege
Das An- und Ablegen von Bandagen und Orthesen war bisher in der Nummer 4 des Leistungsverzeichnisses als grundpflegerische Leistung verortet.
Der Gemeinsamen Bundesausschusses hat die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie) beschlossen und die Begrifflichkeit „Einheiten“ konkretisiert. Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme vom 11.12.19 für die Dauer einer Einheit der psychiatrischen häuslichen Krankenpfl
An- und Ablegen von Orthesen und Bandagen gehört künftig zur Behandlungspflege
Orthopädische Bandagen sowie Orthesen dienen der Therapie und Prophylaxe von Verletzungen und Erkrankungen des aktiven und passiven Bewegungsapparates.
Bereits am 16.03.2020 hat das MfSI ein Informationsschreiben für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe versendet. Allerdings fand insbesondere der ambulante Bereich hier kaum Berücksichtigung.
Gestern hat nun das Ministerium ein Informationsschreiben für ambulante Pflegedienste bereit gestellt.
Weitere Krankenkassen der BKK (Übersicht im Anhang) haben das ARZ Emmendingen damit beauftragt, Leistungen der HKP abzurechnen. Diese Abrechnungen haben ab 1.12.2019 auch über DTA zur erfolgen. Start des DTA –wie immer mit der Erprobungsphase- ist der 01.12.2019 (also die im November erbrachten Leistungen).