G-BA: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie - Konkretisierung des Begriffs "Einheiten"

Fachinformation - geschrieben am 18.05.2020 - 09:14

Der Gemeinsamen Bundesausschusses hat die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie) beschlossen und die Begrifflichkeit „Einheiten“ konkretisiert. Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme vom 11.12.19 für die Dauer einer Einheit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege von 60 Minuten ausgesprochen und sich dem Vorschlag der KBV/DKG/PatV angeschlossen.

Der Beschluss des G-BA sieht nun 60 Minuten für eine Einheit vor. Die Therapieeinheiten können in kleineren Zeiteinheiten maßnahmenbezogen aufgeteilt werden

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