Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Für den Nachweis einer Masernschutzimpfung gilt nun nicht mehr als Frist der 31.12.2021 sondern NEU: der 31. Juli 2022. §20 IfSG wird in den Absätzen 10 und 11 wie folgt gefasst: „(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in...
Das Referat Kinder und Jugendliche mit Behinderung / Frühförderung umfasst aktuell Themen, Angebote und Dienstleistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche wie insbesondere