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Das Land Baden-Württemberg hat seine Impfstrategie verändert. Die Neuregelung geht über den Beschluss der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz hinaus.
Als Anlage beigefügt stellen wir Ihnen eine Vorlage für eine Arbeitsgeberbescheinigung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung, mit der Arbeitgeber in der Pflege die Impfberechtigung Ihrer Beschäftigten in den Impfzentren des Landes nachweisen können.
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung.