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Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) – BMJV
Mit Fachinfo vom 26.3.2020 hatten wir über das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht informiert.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes und muss einmal im Jahr stattfinden. Dazu heisst es in der Satzung:
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung.