Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) – BMJV
Mit Fachinfo vom 26.3.2020 hatten wir über das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht informiert. Befristet bis zum 31.12.2020 wurden Regelungen geschaffen, die Erleichterungen während der Corona-Pandemie rund um das Vereinsrecht vorsahen. Dazu gehörte u.a. auch die Möglichkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung ohne Satzungsgrundlage und die Beschlussfassung durch die Mitglieder außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren. Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 14.10.2020 per Rechtsverordnung die Regelungen bis zum 31.12.2021 verlängert.
Hinweis:
Unter
https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/gesetzlich…
auf unserer Homepage finden Sie weitergehenden Informationen zur Umsetzung des COVID 19-Gesetz wie bspw. Durchführung der virtuellen Mitgliederversammlung und Ablauf eines schriftliches Umlaufverfahrens oder auch zur Frage der Verschiebung der Mitgliederversammlung. Die Fachinformation wird ständig um aktuelle Fragestellung der Umsetzung aktualisiert.
Zudem finden Sie auf unserer internen Homepage unter
https://paritaet-bw.de/leistungen-services/faq/vereinsrecht/virtuelle-m…
Gestaltungshinweise für die Satzung, wenn die Online-Mitgliederversammlung für die Zeit nach Corona und Ablauf des Covid 19-G als Option beibehalten werden soll.