Derzeit (Stand 19.11.2020) sind keine Vereinbarungen bezüglich der Verlängerung der Übergangszeit getroffen.
FAQ zum Thema Menschen mit Behinderung
- Der Paritätische Baden-Württemberg stellt bereits ein Muster für einen Wohn- und Betreuungsvertrag für die besondere Wohnform in der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Für die Mietverträge im ambulant betreuten Wohnen, wenn das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine Anwendung findet, sollte ein jeweils aktueller Standardmietvertrag verwendet werden.
- Um Leistungen, die mit dem einem Leistungsberechtigten gewährten und grundsätzlich ihm vom Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsträger zu überweisenden Mehrbedarf bei Merkzeichen G bezahlt werden sollen, gegenüber dem Leistungsberechtigten abrechnen zu können, muss man eine entsprechende Vereinbarung mit dem Leistungsberechtigten treffen. Die in § 53 LRV SGB IX vorgesehenen Leistungen zur Mobilität… » weiterlesen
- Für Wohngruppen, auf die das vorgegebene Basismodul nicht passt, muss entweder ein einrichtungsindividuelles Basismodul verhandelt werden oder eine Leistungsvereinbarung ohne Basismodul.
- Gemäß der Anlage zu § 49 Abs. 1a) LRV SGB IX "Leistungsbeschreibung Module Besondere Wohnform" hat das Dienstplanmodell nur die Variablen Gesamtplatzzahl des Wohnangebots, Anzahl der Wohngruppen und Wohngruppengröße (Plätze), Art der nächtlichen Versorgung (Rufbereitschaft, Nachtbereitschaft, Nachtwache), Jahresarbeitszeit und "über das Dienstplanmodell und dessen Musterberechnung hinausgehende… » weiterlesen
- Der/die für die/den Leistungsberechtigte*n zuständige Sachbearbeiter*in beim Eingliederungshilfeträger.
- Der LRV SGB IX enthält hierfür in § 12 lediglich die Aussage, dass die Regelungen für diese Leistungsangebote noch zu erstellen sind. Gemäß § 41 Abs. 1 LRV SGB IX ist dies eine der Aufgaben der Vertragskommission SGB XI.
- Es sind themenspezifische digitale Austauschgruppen geplant. Bei Interesse schreiben Sie einfach eine E-Mail unter dem Betreff "Interesse Austauschgruppe RV SGB IX" mit Ihren Kontaktdaten und dem gewünschten Austauschthema an egh@paritaet-bw.de
- Hierzu gibt es (noch) keine allgemein verbindlichen Festlegungen.
- Die Abrechnung erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 LRV SGB IX monatlich bis zum 15. des Folgemonats.
- Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 LRV SGB IX melden die Leistungserbringer mit der monatlichen Abrechnung die An- und Abwesenheitstage bzw. die tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten, sofern dies für das konkrete Leistungsangebot erforderlich ist.
- Die Aufzählungen in den §§ 16 bis 21 LRV SGB IX sind nicht abschließend sondern richtungsweisend zu verstehen. Die Vertrauensstelle kann man damit bei den Personalnebenkosten (§ 16 Abs. 3 LRV SGB IX) abrechnen.
- Im Grundsatz (siehe § 8 Abs. 2 LRV SGB IX) können Fachleistungen als Individualleistungen dann gepoolt erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten praktisch den gleichen Bedarf haben (z.B. Besuch einer kulturellen Veranstaltung). Und Fachleistungen können dann über ein Modul erbracht werden, wenn die Fachleistungen von vornherein auf eine Gruppe von Leistungsberechtigten mit einem… » weiterlesen
- Leider nein - zu den in § 10 Abs. 6 LRV SGB IX festgelegten1582 Stunden Nettojahresarbeitszeit einer Vollkraft wurde keine Berechnung im LRV SGB IX hinterlegt.
- Heißt das, dass in jedem Fall in eine WG aufgenommen werden muss ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung der Bewohner*innen? Die gesetzliche Aufnahme- und Leistungserbringungsverpflichtung des § 123 Abs. 4 SGB IX gilt nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots. Es kommt also darauf an, wie in der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung der Personenkreis der WG definiert ist.
- Aktuell sind derzeit (Stand 19.11.2020) diejenigen Kalkulationstool-Versionen, die als Anlagen zusammen mit dem Entwurf des LRV SGB XI veröffentlicht worden sind. Für das KdU-Kalkulationstool ist das die Version 1.5. Überarbeitungen und Neuentwicklungen gelten erst mit ihrer offiziellen Verabschiedung durch die Vertragspartner des LRV SGB IX. Bitte informieren Sie sich stets aktuell über die… » weiterlesen
- Zur Sicherung der in der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung festgelegten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität hat gemäß § 37 Abs. 8 LRV SGB XI der Leistungserbringer ein nachvollziehbar dokumentiertes Qualitätsmanagement mit systematischen Verfahren und Maßnahmen zu verwenden. In der Wahl des Systems der Qualitätssicherung ist der Leistungserbringer frei. Eine Zertifizierung ist nicht… » weiterlesen
- Betriebsratskosten gehören gemäß § 16 Abs. 3 Buchstabe e LRV SGB XI zu den Personalnebenkosten.
- Nach aktueller Einschätzung (Stand 19.11.2020) ist zumindest mit einem Muster für die Besondere Wohnform noch in diesem Jahr zu rechnen.
- Ja, an der Art der Einrichtung ändert sich nichts, auch wenn die Begrifflichkeit sich mit dem BTHG in "besondere Wohnformen" geändert hat und eine Ambulantisierung fokussiert wird. Die bisherige systematische Unterscheidung von stationär, teilstationär und ambulanten Leistungen entfällt somit weitgehend, jedoch nicht vollständig. Stationäre Wohnformen werden künftig mit unterschiedlichen… » weiterlesen