Ist die monatliche Meldung der Abwesenheitstage konkret im LRV festgehalten und geregelt? Wenn ja, wo?

Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 LRV SGB IX melden die Leistungserbringer mit der monatlichen Abrechnung die An- und Abwesenheitstage bzw. die tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten, sofern dies für das konkrete Leistungsangebot erforderlich ist.

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