Der Paritätische Baden-Württemberg stellt bereits ein Muster für einen Wohn- und Betreuungsvertrag für die besondere Wohnform in der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Für die Mietverträge im ambulant betreuten Wohnen, wenn das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine Anwendung findet, sollte ein jeweils aktueller Standardmietvertrag verwendet werden.