FAQ zum Thema Flucht und Asyl
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung und mit jeweils guter Bleibeperspektive haben seit November 2015 nun auch Zugang zu Integrationskursen.
Alle notwendigen Informationen sowie Zugangsbedingungen sind auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden:
www.bamf.de/FAQ-Integrationskurse-Asylbewerber
Ein Verzeichnis mit den… » weiterlesen
Die Alterseinschätzung dient dazu, einen jungen Flüchtling als minderjährig oder volljährig einzustufen. Diese Einschätzung hat entsprechend weitreichende Konsequenzen für die anschließenden Unterstützungsmaßnahmen, die dem jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfe gewährt werden können oder nicht. An der Alterseinschätzung können grundsätzlich verschiedene Behörden beteiligt sein: Das örtliche… » weiterlesen
Unbegleitete Minderjährige und Schwangere zählen laut Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (RL 2013/33/EU) zu den sogenannten besonders schutzbedürftigen Personen. Geflüchtete Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Schwangere haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Unterbringung, Gesundheitsversorgung sowie Bildung und Ausbildung und brauchen besondere Unterstützung, auf die sich… » weiterlesen
Die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitsmarktzugang von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung sind in den §§ 47 und 59 bis 61 sowie 63a des Asylgesetzes (AsylG), §§ 39, 40, 60a und 61 des Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie in den §§ 26 und 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt.
In den Paragraphen § 60a Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist… » weiterlesen
Psychotherapie bei Asylsuchenden findet hauptsächlich in den bundesweit 32 Psychosozialen Zentren für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) statt. In wesentlich kleinerem Umfang trifft das auf das System der niedergelassenen Psychotherapeuten sowie psychotherapeutischen Institutsambulanzen zu. Da, wie oben dargestellt, sich die PSZ hauptsächlich über eine temporäre Projektförderung aus… » weiterlesen
Unsere Gesellschaft ist auf Menschen angewiesen, die sich für andere einsetzen. Die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engagements sind vielfältig und oft individuell gestaltbar. Sie reichen von A wie „Alltagshilfen für Senioren" über H wie „Hausaufgabenhilfe" bis Z wie „Zivilschutz". Viele Menschen sind bereit, sich in ihrer Freizeit zu engagieren. Doch nicht immer finden sie auf Anhieb eine… » weiterlesen
Das Sozialamt ist für jegliche Art von finanziellen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Hier werden die Bescheide für die Genehmigungen von Therapien, Integrationsplätzen sowie von Facharztbesuchen erteilt, Kostenübernahmeerklärungen ausgestellt und Abrechnungen mit kassenärztlichen Vereinigungen und Kliniken übernommen. Weitere Informationen zu der gesundheitlichen… » weiterlesen
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Die Möglichkeit einer Beschäftigung / Ausbildung hängt vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Seit 2015 dürfen Asylsuchende, sofern sie nicht aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, nach einer Sperrfrist von drei Monaten eine Arbeit aufnehmen. Allerdings muss die Stelle nachrangig sein. Das ist… » weiterlesen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot.
Je nach Schutzart erhalten diese Personen eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von einem bis drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung bzw. dem Übergang in einen Daueraufenthalt.
Bei der dualen Ausbildung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Personen mit einer Duldung gelten zusätzlich zu den ausländerrechtlichen Vorschriften die allgemeinen Vorgaben, wie beispielsweise die Registrierung des Berufsausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Stelle (IHK oder HWK) sowie die Anmeldung des Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule. Unternehmen, die zum ersten Mal… » weiterlesen
Kinder und minderjährige Jugendliche, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einreisen, sind i. d. R. an deren Aufenthaltsstaus gebunden. Sie werden daher oft als Anhang ihrer Eltern und nicht als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen klar definierten Rechten wahrgenommen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in der Regel eine gute Bleibeperspektive bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben mit einer Duldung in Deutschland. Eine Duldung ist die "Aussetzung der Abschiebung", das heißt, sie sind zwar ausreisepflichtig, werden aber (zumindest bis zur Volljährigkeit) nicht abgeschoben. Darüber hinaus dürfen unbegleitete… » weiterlesen
„Gut integrierte“ Jugendliche mit einer Duldung haben unter bestimmten Voraussetzungen eine Chance für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens und entscheidet über einen Asylantrag. Es ist in allen 16 Bundesländern mit mindestens einer Außenstelle vertreten. Alle Asylanträge werden dort nach den gleichen Regeln bearbeitet. Das BAMF ist auch zuständig für humanitäre Aufnahmeaktionen und die… » weiterlesen
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung können sich mit ihren jeweiligen Dokumenten bei potenziellen Arbeitgebern ausweisen. Sowohl in die Aufenthaltsgestattung als auch in das Duldungsdokument kann von der zuständigen Ausländerbehörde eine sogenannte Nebenbestimmung eingetragen werden, die Auskunft zu den Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit gibt. In jedem Fall… » weiterlesen
Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Man unterscheidet zwischen folgenden Aufenthaltstiteln: Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
Asylbewerber*innen, die sich noch im Asylverfahren befinden, erhalten vom BAMF eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie… » weiterlesen
Ohne Einschränkung sind medizinische Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen zu übernehmen. Diese Bestimmung wird ergänzt durch § 6 AsylbLG: „Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich […] sind.“ Hierfür ist allerdings die vorherige Genehmigung durch… » weiterlesen
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Entscheidet sich ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling gemeinsam mit seinem Vormund einen Asylantrag zu stellen, so prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Ergibt das Verfahren die Zuständigkeit Deutschlands, so führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des… » weiterlesen