Welche Möglichkeiten der Sprachförderung bestehen für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung?

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung und mit jeweils guter Bleibeperspektive haben seit November 2015 nun auch Zugang zu Integrationskursen.
Alle notwendigen Informationen sowie Zugangsbedingungen sind auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden:
www.bamf.de/FAQ-Integrationskurse-Asylbewerber
Ein Verzeichnis mit den Integrationskursorten sowie Informationen über die vielfältigen weiteren Integrationsangebote oder Beratungsstellen in Wohnortnähe sind auf der Seite des Auskunftssystems des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Web-GIS) zu finden:
http://webgis.bamf.de/BAMF/control
Darüber hinaus ist die berufsbezogene Sprachförderung (im Rahmen der sogenannten ESFBAMF-Kurse) für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen, möglich. Voraussetzung für die Teilnahme sind der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie vorhandene Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau A1 (GER). Die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über das Bundesamt organisierten und geförderten Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Möglichkeiten für Praktika. Für die Kursvermittlung sind die Bleiberechtsnetzwerke vor Ort zuständig. Nähere Auskünfte erteilen auch der Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Sprachschulen, Flüchtlingsberatungsstellen sowie die Beraterinnen und Berater des Bundesamtes vor Ort.
Die ESF-Hotline zur berufsbezogenen Sprachförderung ist unter der Telefonnummer: +49 221 92426 – 400 sowie folgender E-Mailadresse: esf-verwaltung@bamf.bund.de erreichbar. Weitere Informationen zu den ESF-BAMF-Kursen sind hier zu finden:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/deutschberuf-node…

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