Wie erkennt eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber, ob eine Person mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung bei ihr oder ihm arbeiten darf?

Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Personen mit einer Duldung können sich mit ihren jeweiligen Dokumenten bei potenziellen Arbeitgebern ausweisen. Sowohl in die Aufenthaltsgestattung als auch in das Duldungsdokument kann von der zuständigen Ausländerbehörde eine sogenannte Nebenbestimmung eingetragen werden, die Auskunft zu den Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit gibt. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass die arbeitsuchende Person das konkrete Arbeitsplatzangebot mit ihrer zuständigen Ausländerbehörde bespricht.

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