FAQ zum Thema Flucht und Asyl

  • Ein Drittel aller einreisenden Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registrierte für das Jahr 2015 insgesamt 441.899 Asylerstanträge. Die genaue Zahl der 2015 in Deutschland Schutz suchenden Menschen lässt sich nicht konkret beziffern. Das ist so, weil die bisher erhobenen Zahlen auf den tatsächlich gestellten Asylanträge basieren. Doch nicht… » weiterlesen
  • Für die kindgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist das Jugendamt zuständig, da diese Teil des Inobhutnahmeverfahrens ist. § 42 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) definiert die Inobhutnahme als vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder sonstigen Wohnform. All diese… » weiterlesen
  • Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Obhut ihrer Angehörigen, die sich im Asylverfahren befinden, wohnen zu Beginn gemeinsam mit ihren Familienangehörigen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer. Dort können sie sich registrieren und einen Asylantrag stellen, werden untergebracht und versorgt, auch medizinisch. Derzeit werden geflüchtete Kinder mit ihren Familienangehörigen vermehrt… » weiterlesen
  • Für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Asylantragsteller liegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhobene Zahlen vor. Demnach kamen 2015 32,9 Prozent der 14.439 Antragsteller (2014: 4.399) aus Afghanistan, 27,6 Prozent aus der Arabischen Republik Syrien, 9,3 Prozent aus Eritrea, 9,3 Prozent aus dem Irak und 5,5 Prozent aus Somalia. Die restlichen 15,4 Prozent der jungen… » weiterlesen
  • Viele unbegleitete Kinder und Jugendliche kommen ohne gültige Papiere an und können ihre Minderjährigkeit nicht nachweisen. Es ist somit die Aufgabe des Jugendamts im Rahmen des Clearingverfahrens zu klären, ob eine Minderjährigkeit und somit eine Schutzbedürftigkeit vorliegt. Wesentliche Aspekte des Verfahrens sind: Klärung der Identität des Jugendlichen, (Pädagogische) Alterseinschätzung,… » weiterlesen
  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG benötigen einen durch die zuständige Behörde ausgestellten Behandlungsschein, um einen niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Der Behandlungsschein hat eine Geltungsdauer von drei Monaten bis zu wenigen Tagen. Wird der Patient an einen anderen medizinischen Versorger überwiesen, muss wieder ein neuer Behandlungsschein ausgestellt werden. Um die zuständigen… » weiterlesen
  • Passende Bildungsangebote für junge Flüchtlinge sind entscheidend, damit sie sich möglichst rasch integrieren und einen guten Platz in unserer Gesellschaft finden können - sei es in der Kita, in der Schule oder im beruflichen Bereich. An den Schulen erhalten die jungen Menschen zunächst in so genannten VKL-Klassen (Vorbereitungsklassen der allgemein bildenden Schulen) und VABO-Klassen (… » weiterlesen
  • Viele unbegleitete Kinder und Jugendliche kommen ohne gültige Papiere an und können ihre Minderjährigkeit nicht nachweisen. Es ist somit die Aufgabe des Jugendamts im Rahmen des Clearingverfahrens zu klären, ob eine Minderjährigkeit und somit eine Schutzbedürftigkeit vorliegt. Die Bundespolizei oder die Ausländerbehörde übergibt den Minderjährigen an das zuständige Jugendamt, das den… » weiterlesen
  • Ja, die Erlaubnis zur Aufnahme einer ausbildungsadäquaten Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf wird durch die Ausländerbehörde mit Zustimmung der BA z. B. bei einem sogenannten Mangelberuf erteilt, § 32 Abs. 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt. Mangelberufe finden sich z. B. in technischen… » weiterlesen
  • Nein, solange keine ausreichende Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme für einen abgelehnten Asylbewerber bei Abschiebungsverbot vorliegen, ist eine Beschäftigung verboten.
  • Ja, die Erlaubnis zur Aufnahme eines Praktikums, das nicht dem Mindestlohngesetz unterliegt, wird alleine durch die Ausländerbehörde erteilt, § 32 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BeschV. Diese Erlaubnis bedarf keiner Zustimmung der BA. Unter die Vorschrift fallen •    Pflichtpraktika, •    bis zu dreimonatige Orientierungspraktika, •    bis zu dreimonatige ausbildungsbegleitende Praktika (… » weiterlesen
  • Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, können nach drei Monaten die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Die Drei-Monats-Frist beginnt mit der Äußerung eines Asylgesuchs gegenüber der Grenzbehörde, einer Ausländerbehörde oder der Polizei. Falls bis dahin noch keine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde, gelten diese Regelungen auch für Personen mit einem… » weiterlesen
  • Bei Asylsuchenden, die sich noch keine 15 Monate in Deutschland aufhalten, kann parallel zum Antrag auf Psychotherapie nach § 6 AsylbLG auch die Übernahme von Dolmetscherkosten beantragt werden. Bei traumatisierten Asylsuchenden wird das Hinzuziehen eines Dolmetschers laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS 2011) „durch eine Ermessensreduzierung auf null zu einer… » weiterlesen