Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Impfangebote mit Nuvaxovid

Fachinformation - geschrieben am 24.02.2022 - 08:46

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration informiert darüber, dass

nach derzeitigem Stand die Anlieferung des COVID-19-Impfstoffs Nuvaxovid des Herstellers Novavax beim Bund ab dem 21.02.2022 erwartet wird. Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen proteinbasierten Impfstoff gegen das Corona-Virus Sars-CoV-2. Dieser Impfstoff wird zunächst in begrenzter Menge zur Verfügung stehen.

Angesichts der zum 16. März 2022 in Kraft tretenden einrichtungsbezogenen Impfflicht ist ein Teil des zur Verfügung stehenden Impfstoffs Nuvaxovid für die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene volljährigen Bevölkerungsgruppe vorgesehen. Es besteht ein besonderes Interesse, denjenigen Menschen ein Impfangebot mit Nuvaxovid zu unterbreiten, die von dieser Impfpflicht betroffen sind, sich bisher jedoch noch nicht haben impfen lassen.

Sobald das genaue Anlieferungsdatum bekannt ist, informieren die Stadt- und Landkreise über Terminangebote vor Ort und weitere Möglichkeiten, Impfangebote wahrzunehmen, wie beispielsweise spezielle Impfaktionen. Gegenwärtig gehen wir davon aus, dass Impfungen mit Nuvaxovid spätestens ab dem 2. März 2022 möglich sein werden. Sollten Einrichtungsleitungen Interesse daran haben, ihren Mitarbeitenden ein Impfangebot mit Nuvaxovid zu machen, so können sie sich nach Bekanntgabe des Anlieferungsdatums an ihren Stadt- bzw. Landkreis wenden. Über das Anlieferungsdatum werden wir Sie informieren, sobald entsprechende Informationen vorliegen. 

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