Paritätische Positionierung zur rechtlichen Verortung des § 218 StGB

Fachinformation - geschrieben am 02.06.2023 - 10:37

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seiner Sitzung am 28. April 2023 eine Positionierung bezüglich der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen.

Der Paritätische spricht sich für eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit in Zusammenhang stehenden Regelungen sollen grundsätzlich im dann umzubenennenden Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) oder in anderen Bundesgesetzen geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person muss jedoch weiterhin im StGB geregelt werden, da er das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person verletzt. Dessen Strafrahmen muss deshalb auch von einem Vergehen zu einem Verbrechen angehoben werden.

Ziel einer Regelung in diesem Sinne ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Person und der Schutz des ungeborenen Lebens. Grundlage hierfür muss sein, dass schwangere Personen, sofern von ihnen gewünscht, jederzeit die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Der Paritätische fordert daher einen uneingeschränkten, barriere- und diskriminierungsfreien sowie wohnortnahen Zugang zu Informationen, Beratung und medizinischer Versorgung für schwangere Personen. Der Verband fordert außerdem die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.

Weitere Informationen dazu befinden sich in der beigefügten Anlage unterhalb des Beitrags

Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.

Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.

Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:

  1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
  2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
  3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
  4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
  6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
  7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
  8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
  9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz

Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

  1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
  2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
  4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
  5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
  6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
  8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen

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