Nachfolgend sind die Bund-Länder-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021 zusammengefasst.
Die konkrete Umsetzung der einzelnen Beschlüsse wird in den nächsten Tagen von den Beteiligten und Zuständigen konkret ausgearbeitet werden.
Einigung auf drei Schwellenwerte
Künftig soll es drei Schwellenwerte geben, mit deren Erreichen jeweils weitergehende Maßnahmen eingeführt werden. Maßstab wird dafür die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz. Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Werts von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen
Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Forderung nach Teil-Impfpflicht
Die Ministerpräsidenten fordern zudem eine Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege, die mit gefährdeten Personen zusammenkommen. Die Länder hielten eine solche Pflicht für "erforderlich" und bäten den Bund, dies "schnellstmöglich" umzusetzen, heißt es in dem Beschluss. "Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen."
Gelten soll die Impfpflicht nach dem Willen der Länder demnach für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei mobilen Pflegediensten. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und NRW-Landeschef Hendrik Wüst (CDU) sagte nach der Konferenz, alle Länder seien sich in diesem Punkt einig.
In dem Beschluss festgeschrieben ist auch die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehene Testpflicht für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Mitarbeiter und Besucher müssten täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist, heißt es. Auch geimpfte Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen, bei ihnen sind auch Selbsttests möglich.
Mehr Tempo bei Auffrischungsimpfungen
Bei den Auffrischungsimpfungen soll nach der erfolgten Empfehlung der STIKO - Booster für alle ab 18 Jahre - Tempo gemacht werden. 4,8 Millionen Menschen haben bislang eine sogenannte Boosterimpfung bekommen. Kanzlerin Angela Merkel zufolge sollen möglichst schnell noch etwa 27 Millionen Impfungen hinzukommen.
Es bedürfe nun eines "gemeinsamen nationalen Kraftakts", heißt es in dem Beschluss. Dafür müssten die von den Ländern eingesetzten Impfmöglichkeiten massiv ausgeweitet werden. Hierzu soll bis zum 25. November eine detaillierte Planung erarbeitet werden. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollten intensiv Booster-Impfungen anbieten. Laut Merkel haben auch das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz ihre Unterstützung angeboten.
3G-Regel am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln
Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr greift der Beschluss wie erwartet zentrale Maßnahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes auf. Demnach wird unter anderem künftig der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen verlangt.
Die Länder sehen dem Beschluss zufolge bei der Umsetzung der geplanten 3G-Regel in Bussen und Bahnen sowie in Fernverkehrszügen jedoch Probleme. In dem Papier heißt es: "Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen."
Überprüfung der Maßnahmen
Laut NRW-Ministerpräsident Wüst werden die Corona-Maßnahmen spätestens bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz am 9. Dezember überprüft. Die Länder hätten die Zusage vom wahrscheinlich nächsten Kanzler Olaf Scholz (SPD) bekommen, dass dann geprüft wird, ob der Maßnahmenkatalog für die Pandemie-Bekämpfung ausreiche. Als Ministerpräsident müsse er notfalls alle Instrumente in der Hand haben. Wüst betonte, diese Evaluierung sei für die unionsgeführten Bundesländer elementar.
Nach Ansicht von Kanzlerin Merkel sollten die Länder auch wieder Kontaktbeschränkungen einführen, falls sich die Lage noch mehr zuspitzt. Dabei reiche der vom Bundestag beschlossene Maßnahmenkatalog ihrer Meinung nach nicht aus, sagte sie.
Bonus für Pflegekräfte
Angesichts ihrer Belastung in der Pandemie sollen Pflegekräfte erneut eine finanzielle Anerkennung bekommen. Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus vor allem in der Intensivpflege, wie Merkel sagte. In dem Beschluss heißt es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Die Höhe der Bonuszahlung blieb vorerst offen. "Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen."