Bundestag und Bundesrat haben letzte Woche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die Auswirkungen auf Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe und Angebote der beruflichen Rehabilitation haben. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt dazu eine Handreichung zur Verfügung. Ebenfalls als Anlage beigefügt sind die Gesetzesmaterialien.
Die Handreichung gibt die aktuelle Gesetzesauslegung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration wider. Das MSI ist bemüht, noch offene Rechts- und Auslegungsfragen mit dem BMAS zu klären.
Sollten sich dabei neue oder ggf. von der Handreichung abweichende Auslegungen ergeben, werden wir Sie informieren.