Schutzkonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind wesentlicher und für erlaubnispflichtige Einrichtungen verpflichtender Bestandteil ihrer Arbeit. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Juni 2021 hat dazu wesentliche Änderungen hervorgebracht. In der aktualisierten 5. Auflage der Arbeitshilfe sind die neuen gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt. Diese Arbeitshilfe bietet Einrichtungen, die sich auf den Weg machen oder weitere Unterstützung benötigen auf dem Weg, zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche zu werden, entsprechende Informationen, Anleitung und Material für die Erstellung eines eigenes Schutzkonzept.
Die Arbeitshilfe steht zum Download zur Verfügung und kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro bestellt werden.