Derzeit prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung in den Staaten, die die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert haben.
Am 29. und 30. August 2023 wird nach der ersten Prüfung im Jahr 2015 zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt.
Mit der Veröffentlichung der abschließenden Bemerkungen ist frühestens ab 8. September 2023 zu rechnen.
Hier finden sich Informationen zum Staatenberichtsverfahren, u.a. den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands sowie eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“), die die Grundlage für den Bericht bildete: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenberichtsverfahren
Dort sind auch der Parallelbericht der UN-BRK Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte sowie weitere Unterlagen einsehbar:
Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallelbericht-an-den-un-ausschuss-fuer-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-zum-23-staatenpruefverfahren-deutschlands
Parallelbericht Leichte Sprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/bericht-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-in-deutschland
Parallelbericht Deutsche Gebädensprache
www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention/parallelbericht-in-dgs
FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention am 29./30.08.2023
www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention#faq-zur-staatenpruefung