Das KVJS-Landesjugendamt hat verbindliche Rahmenbedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis von familienähnlichen Betreuungsformen nach § 45a SGB VIII erarbeitet. Diese sind mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgestimmt. Im Rundschreiben des Landesjugendamtes (RS 23/2024) vom 13.03.2024 wurden diese veröffentlicht. Dabei wird auf folgende Punkte eingegangen:
- Fachliche und organisatorische Einbindung
- Entfernung familienähnlicher Betreuungsform zur betriebserlaubnispflichtigen Einrichtung
- Dienst-/Fachaufsicht
- Fachdienst
- Weisungsrecht des Anstellungsträgers
- Regelmäßiger fachlicher Austausch
- Fort- und Weiterbildung
- Partizipation und Selbstvertretung
- Dokumentation
- Vertretung
Die Hinweise sollen einen Beitrag zur Handlungssicherheit in der Praxis leisten.
Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis von familienähnlichen Betreuungsformen finden sich in der Anlage.