Empfehlungen zur Hilfeplanung aktualisiert

Fachinformation - geschrieben am 09.02.2024 - 09:12

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hatte bereits im Jahr 2015 Empfehlungen zur Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII veröffentlicht. Diese Empfehlungen wurde aufgrund der umfassenden neuen Regelungen im SGB VIII, aber auch in anderen Gesetzen überarbeitet. Gerade das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat Elemente der Hilfeplanung weiter gestärkt, etwa die Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten, die frühzeitige Perspektivklärung und die Rechte sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Hilfen.

Jetzt liegt die 2., vollständig überarbeitete Auflage 2023 vor. Sie berücksichtigt die erfolgten Gesetzesänderungen und gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die fachlichen Anforderungen an gelingende Hilfeplanung. Sie beschreibt zentrale Qualitätsmaßstäbe und Gelingenfaktoren, die die Jugendämter als Maßstäbe für die Weiterentwicklung der Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität der Hilfeplanung heranziehen können.

 

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinsachft der Landesjugendämter)

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