Rahmenbedigungen stationäre Jugendhilfe: Wie steht es um die Weiterentwicklung?

Fachinformation - geschrieben am 24.07.2023 - 17:09

Mit dieser Fachinformation möchten wir über den Sachstand zur „Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die stationäre Jugendhilfe“ informieren.

 

Auslöser der Diskussion zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in der stationären Jugendhilfe:

Das Positionspapier des AK Einrichtungsleitungen sowie die Diskussion auf der Tagung der Einrichtungsleitungen im März 2023 haben gezeigt, dass für eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im stationären Bereich, eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen notwendig ist. In der Diskussion zeigte sich, dass hier unterschiedliche Themen betrachtet werden müssen, nämlich:

  • Ordnungsrechtliche Regelungen zum Thema Personalausstattung
  • Inhalte des Rahmenvertrags
  • Verhandlungspraxis vor Ort

 

Was bisher geschah:

  • Die verschiedenen Akteure auf Landesebene haben im Rahmen der Einrichtungsleitungstagung im März 2023 über die Kommission Kinder- und Jugendhilfe Aufträge mitgenommen, um das Thema auf ihren Ebenen zu besprechen. Hier haben explizit die Kommission Kinder- und Jugendhilfe, das Landesjugendamt, das KVJS-Entgelt-Referat,  die in der Kommission vertretenen Verbände, die Jugendämter sowie die Einrichtungsleitungen den Auftrag zur weiteren Bearbeitung  übernommen. Die Ergebnisse werden auf der Tagung der Einrichtungsleitungen in 2024 vorgestellt.
  • Die meisten Wohlfahrtsverbände haben in ihren Verbandsstrukturen bereits die Inhalte des Schreibens der AK Einrichtungsleitungen besprochen und Weiterentwicklungs-bedarfe für die stationäre Jugendhilfe zusammengetragen. Dies haben wir im Paritätischen in der  Frühjahrstagung der Fachgruppe Jugendhilfe am 24.05. gemacht und die Punkte gesammelt. Anschließend wurde diese in der Sitzung des Kernteams am 22.06. besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt.
  • In der Märzsitzung des Landesjugendhilfeausschusses wurde von Seiten der Liga beantragt, das Thema Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der stationären Jugendhilfe in einer Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses zu vertiefen.

 

Was noch erfolgt:

  • Die Vertretungen der Verbände in der Kommission Kinder- und Jugendhilfe werden die Ergebnisse aus dem Austausch mit ihren Mitgliedsorganisationen zum Thema Ende Juli 2023 zusammentragen und sich dazu austauchen. Die Ergebnisse sollen in die Kommission Kinder- und Jugendhilfe einfließen.
  • Das Landesjugendamt wird voraussichtlich am 18.10.2023 die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die stationäre Jugendhilfe aufgreifen. Herr Dr. Strohmaier hat bereits angekündigt, hier eine Positionierung zu entwickeln und einbringen.
  • Am 05.12.2023 wird in einem nächsten Schritt das Thema in der Kommission Kinder- und Jugendhilfe besprochen.    
  • Von Seiten des Paritätischen werden die Ergebnisse der Frühjahrtagung in ein Positionspapier einfließen. Dieses erfolgt in Abstimmung mit dem Kernteam und wird voraussichtlich im Herbst den paritätischen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stehen. Dies soll vor Ort als Diskussionsgrundlage mit den Jugendämtern im Austausch dienen und die Position des Paritätischen auf Landesebene widerspiegeln.

 

Rahmenvertrag SGB VIII weiterentwickeln oder kündigen? Wie positioniert sich der Paritätische?

Es kommen vereinzelt Stimmen auf, dass der Rahmenvertrag gekündigt werden sollte. Wir haben bereits verbandsintern und im Kernteam darüber gesprochen und sind zur Auffassung gekommen, dass wir eine Weiterentwicklung des Rahmenvertrags grundsätzlich als wichtig und notwendig erachten. Neben dem Kernteam sprechen sich auch unsere beiden Vorstände des Paritätischen Landesverbands für eine Weiterentwicklung aus. Eine Kündigung des Rahmenvertrags sehen wir von Seiten des Paritätischen als nicht zielführend an.

Eine Kündigung des Rahmenvertrags hätte unserer Einschätzung nach nicht den gewünschten Erfolg. Es ist davon auszugehen, dass sich die Jugendämter weiterhin am Rahmenvertrag orientieren werden und die Schiedsstelle wahrscheinlich diesen gleichfalls zur Orientierung heranziehen wird. Dies wird verstärkt der Fall sein, da nicht zu erwarten ist, dass alle Vertragspartner den Rahmenvertrag kündigen werden. Dieser gilt nämlich für verbleibende Vertragspartner weiterhin. Und eine Kündigung des Vertrags bedeutet nicht unbedingt eine Verbesserung der Verhandlungsergebnisse. Es ist vielmehr zu befürchten, dass wir hier unterschiedliche Ergebnisse oder eine Verschlechterung erleben könnten. 

Zudem unterliegen die genannten Punkte, die für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der stationären Jugendhilfe gesehen werden, nicht vollständig den Regelungsmöglichkeiten des Rahmenvertrags. Beispielhaft ist hier die Mindestpersonalmenge zu nennen, die vom Landesjugendamt festgelegt wird. 

 

Von Seiten des Paritätischen möchten wir das Thema auf Landesebene im Landesjugendhilfeausschuss und in der Kommission Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Erste positive Schritte zeichnen sich hier bereits ab. Es ist Dynamik im Thema, diese wollen wir konstruktiv nutzen und in Ihrem Sinne handeln. Über die weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren.

 

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