Kommunalwahl 2024: Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

Fachinformation - geschrieben am 18.01.2024 - 17:32

Am 09.06.2024 ist es wieder soweit. Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg stehen an. Zum ersten Mal dürfen junge Menschen ab 16 Jahren in Baden-Württemberg wählen oder gewählt werden. Doch wie gewinnt man junge Menschen sich an der Wahl zu beteiligen bzw. zu kandidieren? Was müssen sie wissen? Wie können sie unterstützt werden?

In Baden-Württemberg hat sich deshalb das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24" gegründet. Dieses geht auf eine Initiative der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteilung Baden-Württemberg sowie der Landeszentrale für politische Bildung zurück. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist Bündnispartner und als Mitglied der Liga unterstützt der Paritätische Baden-Württemberg das Bündnis. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten will das Bündnis junge Menschen über Möglichkeiten der Mitgestaltung im kommunalen Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen informieren.

 

Was ist konkret geplant?

  • Aktionstage und Workshops in außerschulischen Settings, bei denen junge Menschen unkompliziert die Grundlagen von Kommunalpolitik und die Instrumente der Kommunalwahlen kennenlernen können. Zudem ist ein enger Austausch mit Gemeinden geplant, die auf Kandidat*innensuche sind. Diese Angebote werden von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung vorgehalten und finden sich hier.
  • Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg bietet kostenlose Aktionstage, Planspiele, Begegnungsformate sowie Workshops zum 1 x 1 der Kommunalwahlen an. Die Angebote der LpB-Außenstellen in den vier Regierungsbezirken richten sich schwerpunktmäßig anSchulen in Form politischer Tage. Auf ihrer Internetseite https://www.kommunalwahl-bw.de/  informiert sie nicht nur umfassend über die Kommunalwahlen und über Angebote, sondern stellt auch Informationsmaterialien zur Verfügung.

Zudem können in einer Übersicht der Bündnispartner die verschiedenen Aktivitäten bei diesen direkt abgerufen werden.

Nutzen Sie die verschiedenen Angebote in Ihrer Arbeit mit jungen Menschen, motivieren und unterstützen Sie, damit sie sich an der Wahl beteiligen. 

 

 

Zum Hintergrund:

Am 29.03.2023 hat der baden-württembergische Landtag die Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Danach wurde nicht nur das passive Wahlalter für Gemeinderät*innen von 18 auf 16 Jahre, sondern auch das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bürgermeister*in von 25 auf 18 Jahre abgesenkt.

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