Gemeinsamer Dienst beim KVJS zur Begleitung und Übergabe von UMA

Fachinformation - geschrieben am 22.01.2024 - 18:32

Seit 04.09.2023 ist die bundesweite Verteilung in Baden-Württemberg möglich. Derzeit ist diese durch die Weisung des MSGI bis 31.03.2024 befristet. Die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der bundesweiten Verteilung stellen für die abgebenden Jugendämter eine weitere Herausforderung dar. Deshalb wurde ein gemeinsamer Dienst der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe organisiert. Die Geschäftsstelle ist beim KVJS-Landesjugendamt (Landesverteilstelle UMA) angesiedelt. Sie hat nun die Aufgabe des Verteilmanagements/der Terminkoordination sowie der Regelung der Übergabe/Beförderung durch externe Dienstleister. Dies ist jedoch nicht nur für die bundesweite Verteilung gedacht, sondern auch bei einer etwaigen Rückkehr zum landesweiten Verteilverfahren. Als externe Dienstleister konnte das DRK gewonnen werden. Noch sind nicht alle Stadt- und Landkreise abgedeckt. Dies wird jedoch angestrebt. Die Geschäftsstelle beim KVJS hat zum 01.01.2024 ihre Arbeit aufgenommen. Der genaue Ablauf des Verteilmanagements und weitere  Informationen findet sich im Rundschreiben vom 19.12.2023.

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