Anpassung Teststrategie durch das Land

Fachinformation - geschrieben am 11.11.2020 - 14:08

Das Kabinett hat gestern eine Anpassung der Teststrategie beschlossen. Für Schulen ergeben sich dadurch folgende Neuerungen:

  • Tritt ein Fall an einer Schule auf, können Kontaktpersonen (an Schule betreute und tätige Menschen) auf Covid-19 getestet werden
  • Für die Testung sollen bevorzugt Antigenschnelltests eingesetzt werden
  • Die Testung ist freiwillig
  • Kontaktpersonen, denen die Testung angeboten wird, werden durch das zuständige Gesundheitsamt und die Schulleitung benannt

Weiterhin wird das freiwillige Untersuchungsangebot für Personal an Schulen bis zum 10.01.2021 verlängert:

  • Die Untersuchung kann mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden
  • Das Personal der Schulen erhält je ein neues freiwilliges Testangebot mit maximal zwei Tests pro Person

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