Das Kabinett hat gestern eine Anpassung der Teststrategie beschlossen. Für Schulen ergeben sich dadurch folgende Neuerungen:
- Tritt ein Fall an einer Schule auf, können Kontaktpersonen (an Schule betreute und tätige Menschen) auf Covid-19 getestet werden
- Für die Testung sollen bevorzugt Antigenschnelltests eingesetzt werden
- Die Testung ist freiwillig
- Kontaktpersonen, denen die Testung angeboten wird, werden durch das zuständige Gesundheitsamt und die Schulleitung benannt
Weiterhin wird das freiwillige Untersuchungsangebot für Personal an Schulen bis zum 10.01.2021 verlängert:
- Die Untersuchung kann mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden
- Das Personal der Schulen erhält je ein neues freiwilliges Testangebot mit maximal zwei Tests pro Person
weiter zur Pressemitteilung des Landes