Neue Bildungspläne für die Bildungsgänge Lernen und Geistige Entwicklung

Fachinformation - geschrieben am 17.08.2022 - 13:21

Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 gelten neue Bildungspläne für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.

Das Neue an den Bildungsplänen: Diese beziehen sich auf die Schülerinnen und Schüler und gelten unabhängig davon, ob der Anspruch auf eine sonderpädagogisches Bildungsangebot an einem SBBZ oder in einem inklusiven Setting eingelöst wird. 

"Beide Bildungspläne weisen erstmals eine gemeinsame Struktur auf und sind angeglichen an die Fächerstruktur der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie greifen das Bewährte der bisherigen Bildungspläne auf und beziehen darüber hinaus neue gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen mit ein. Erhalten bleibt die Orientierung an der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen) und dem darin vorgestellten Verständnis von Behinderung. Diese Festlegungen sind für die Umsetzung der Bildungspläne handlungsleitend. Die neuen Bildungspläne berücksichtigen dadurch neben den individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ebenso die spezifische Lebenslage und Lernbiografie im Zusammenhang mit biologischen, sozialen oder psychischen Faktoren.

Neben den Fächern wie Deutsch, Kunst oder Mathematik sind auch Lebensfelder (Personales Leben, Soziales und gesellschaftliches Leben, Selbstständiges Leben und Arbeitsleben) Teil des Bildungsplans. Diese umfassen Kompetenzen welche den Schülerinnen und Schülern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit, Selbstbestimmung sowie Aktivität und Teilhabe ermöglichen."

Den Bildungsplan für den Förderschwerpunkt Lernen finden Sie hier.

Den Bildungsplan für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Sonderpädagogischen Bildung finden Sie hier.

 

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