Stellungnahme zur geplanten KiTaG-Änderung

Direkt vor den Sommerferien gab das Kultusministerium einen KiTaG-Änderungsentwurf in das Anhörungsverfahren. Konkret geht es bei den vorgesehenen Änderungen um drei Dinge:

  • die Festschreibung eines uneingeschränkten Anspruchs auf gemeinsame Förderung von Kindern mit (drohender) und ohne Behinderung, wobei den besonderen Bedürfnissen der Kinder mit (drohender) Behinderung entsprochen werden soll;
  • die Einführung eines Erprobungsparagraphen, mit dem es einzelnen Trägern von Kindertageseinrichtungen auf Antrag ermöglicht wird, auch außerhalb der bestehenden rechtlichen Vorgaben Kindertagesbetreuung anzubieten;
  • die Anpassung des Fachkräftekatalogs an die geänderte Berufsbezeichnung für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger.

Der Paritätische Landesverband hat dazu im Rahmen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Stellung genommen. Kernpunkte sind dabei:

  1. Der Idee, einen Rahmen zu schaffen, um gemeinsam neue Konzepte und Modelle für Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und zu erproben, stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber. In der jetzigen Form ist der Erprobungsparagraph aber an vielen Stellen zu unspezifisch, so dass wir bei der Umsetzung unterschiedlichste Probleme sehen, die es durch Konkretisierungen im Vorfeld unbedingt zu vermeiden gilt.
  2. Eine gemeinsame Förderung von Kindern mit (drohender) und ohne Behinderungen halten wir für zwingend geboten – aber ohne die Klärung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen ist sie für die Kindertageseinrichtungen nicht zu realisieren. Hier braucht es aus unserer Sicht nicht nur eine Anpassung der KiTaVO, sondern auch eine entsprechende finanzielle Förderung der Träger.

Die ausführliche Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.

Stellungnahme zur geplanten KiTaG-Änderung
KM-Schreiben zur KiTaG-Änderung und investiven Förderung des Kita-Ausbaus
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