Ausnahmeregelungen § 1a KiTaVO verlängert bis 31. August 2025

Wie das Kultusministerium mit Schreiben vom 25. Juli mitteilt, wird die Fortgeltung der in § 1a KiTaVO enthaltenen Maßnahmen (Ersatz von Fachkräften durch geeignete Zusatzkräfte sowie Überscheitung der Höchstgruppenstärke) rechtskräftig werden. Neu ist dabei, dass eine Fachkraft im Ausnahmefall auch durch nur eine Zusatzkraft mit doppeltem Stellenanteil ersetzt werden kann.
Darüber hinaus weist das Kultusministerium darauf hin, dass der Ministerrat eine Änderung des KiTaG u. a. zur Einführung eines Erprobungsparagraphen zur Anhörung freigegeben hat. Nähere Informationen dazu sind noch nicht bekannt.

Schreiben des Kultusministeriums vom 25.7.2023
Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken