Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW

Fachinformation - geschrieben am 20.01.2023 - 11:27
Person im Rollstuhl spricht mit einer Beraterin

Was ist das und was bringt das?

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung überall in Deutschland die Hilfen erhalten, die sie brauchen, um so leben zu können, wie es Menschen ohne eine Behinderung ganz selbstverständlich tun. Es geht also um gleiche Rechte für alle. Das BTHG spricht in diesem Zusammenhang von gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe am Leben der Gesellschaft.

Da kein Mensch mit Behinderung wie der andere ist, braucht es entsprechend individuelle Hilfen: Diese sollen sich an der Person und ihren persönlichen Vorstellungen davon, wie sie ihr Leben gestalten will, orientieren und nicht andersrum. Das ist gemeint, wenn das BTHG von Personenzentrierung, personenzentrierter Hilfe oder personenzentrierter Assistenz spricht.

Geeignete Verfahren und Instrumente

Um herauszufinden, wie Menschen mit Behinderung leben wollen und welche Assistenz sie dazu benötigen, braucht es geeignete Verfahren und Instrumente.

In Baden-Württemberg wurde dazu das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW entwickelt. Damit soll der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben, erhoben werden. Zuständig dafür sind die Stadt- und Landkreise.

Durch den flächendeckenden Einsatz des BEI_BW sollen Menschen mit Behinderung überall im Land die gleichen Chancen auf passende Hilfen erhalten. Damit soll ein erster Beitrag zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet und vermieden werden, dass Menschen mit Behinderung, die in einem „ärmeren“ Landkreis wohnen, weniger Hilfe bekommen als Menschen mit Behinderung, die in einem „reicheren“ Landkreis leben.

Stand der Umsetzung

Die Umsetzung des BTHG ist anspruchsvoll und braucht Zeit. Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie müssen ihre Angebote und Leistungen neu beschreiben und danach mit den Stadt- und Landkreisen verhandeln. Momentan sind erst wenige dieser Verhandlungen abgeschlossen und entsprechend stehen die neu definierten, individuelleren Leistungen Menschen mit Behinderung noch kaum zur Verfügung, obwohl ihr Bedarf teilweise bereits mit Hilfe des neuen Bedarfsermittlungsinstruments erhoben wurde. Es gibt also noch viel zu tun!

 

7 Fragen aus der Praxis - beantwortet
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FAQ 3
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FAQ 4
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FAQ 5
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FAQ 6
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FAQ 7
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Johannes Blaurock
Verbundleitung
Bereich Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderungen

Stiftung Haus Lindenhof Schwäbisch Gmünd

 

Beitrag aus PARITÄTinform 4/2022

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