Gesellschaft gestalten. Position beziehen.

Ausgabe 04/2025

Titel des Magazins: grauhaariger Mann mit Bart in blauer Jacke

Die Ausgabe zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

Wie bei vergangenen Wahlen meldet sich der Paritätische auch in diesem Jahr im Rahmen einer Kampagne zu Wort. Inhaltlich hat sich über die Jahre
eigentlich kaum etwas verändert: Wir kämpfen dafür, die Relevanz sozialer Arbeit sichtbar zu machen – in der Gesellschaft, vor allem aber bei den politischen Entscheidungsträger*innen. Wir weisen hin auf die gestiegenen Bedarfe der Menschen, auf die fast schon alltägliche prekäre Finanzierung Sozialer Arbeit und auf die stetig zunehmende Bürokratie, die Einrichtungen daran hindert, das zu tun, was im Mittelpunkt stehen sollte – nah bei den Menschen zu sein.

In Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung entscheidet sich gerade jetzt, ob Politik Halt vermittelt oder ob neue soziale Brüche entstehen. Ein geschwächter Sozialstaat würde Tür und Tor weiter öffnen für extremistische Kräfte: Wo Unterstützung zurückgeht und Perspektiven verloren gehen, gedeihen einfache Antworten – und gefährliche Radikalisierungen.

Wer den Sozialstaat zukunftsfest machen will, muss die Einnahmeseite in den Blick nehmen. Eine zeitgemäße Ausgestaltung von Vermögens- und
Erbschaftssteuer könnte stabile Grundlagen schaffen, ohne Familien, Pflegebedürftige oder Menschen in prekären Lebenslagen zusätzlich zu belasten. Soziale Sicherheit ist nicht Luxus, sondern Voraussetzung für demokratische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

Die Produktion des Verbandsmagazins wurde von der GlücksSpirale gefördert.

 

GlücksSpirale

Artikel dieser Ausgabe

Im März 2026 steht Baden-Württemberg vor einer Landtagswahl, die mehr ist als ein parteipolitischer Richtungsentscheid. Sie ist ein Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens. Im Zentrum steht die Frage: Begreifen wir soziale Daseinsvorsorge als Fundament unserer Demokratie – oder missverstehen wir sie als verzichtbaren Kostenfaktor? Es ist ein Versprechen unseres Grundgesetzes und unserer baden-württembergischen Landesverfassung: Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, sind ein „sozialer Rechtsstaat“. Dieser soziale Rechtsstaat ist kein Sammelsurium einzelner
Gemeinnützige Beschäftigungs- und Bildungsträger leisten Unverzichtbares für Qualifizierung, Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt – doch sie selbst müssen unter Bedingungen arbeiten, die ihre Existenz bedrohen. Warum Baden-Württemberg endlich eine verlässliche Infrastruktur der Arbeitsmarktintegration braucht. Arbeitslosigkeit ist kein Randphänomen, sondern eine Realität, die Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen trifft: Jugendliche nach einem Ausbildungsabbruch, Alleinerziehende ohne Betreuungsmöglichkeiten oder erfahrene Fachkräfte nach gesundheitlichen oder
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein zentrales Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Sie richtet sich an junge Menschen in all ihrer Vielfalt – unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Bildungsstand, Behinderung oder sexueller Identität. Jugendhäuser und -treffs, Aktivspielplätze und Jugendfarmen bieten freiwillige, niedrigschwellige Freizeit-, Bildungs- und Beteiligungsangebote. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene finden hier sichere Räume abseits von Schule und Elternhaus, die kostenlos nutzbar und pädagogisch begleitet sind. Präventive Wirkung Die OKJA schafft Räume
Die Kinder- und Jugendhilfe stärkt junge Menschen, besonders in Krisenzeiten, fördert ihre Entwicklung und sichert Teilhabe durch vielfältige Unterstützungsangebote. Jetzt braucht es politische Priorität und verlässliche Ressourcen, damit die junge Generation die Stabilität erhält, die sie dringend braucht. Junge Menschen im Fokus In Baden-Württemberg leben über 3 Millionen junge Menschen unter 27 Jahren – knapp ein Drittel der Bevölkerung. Sie alle sind Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Auftrag ist es, Benachteiligungen abzubauen, Teilhabe zu sichern und positive
Bildungserfolge hängen stark mit der sozialen Herkunft zusammen. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Migrationsgeschichte tragen ein erhöhtes Risiko, im Schulsystem benachteiligt zu werden. Besonders gravierend ist die Situation bei der Inklusion: Trotz einzelner Fortschritte liegt die Exklusionsquote im Ländervergleich weiterhin sehr hoch, während die Inklusionsquote deutlich hinter anderen Bundesländern zurückbleibt. Damit wird klar: Das bestehende System erreicht noch nicht alle Kinder gleichermaßen. Eine bedarfsgerechte Beschulung bleibt daher notwendig, auch wenn das
Selbsthilfe ist eine unverzichtbare und wichtige Säule unserer Gesellschaft. Um ihre Zukunft zu sichern, braucht es stabile Rahmenbedingungen und eine verlässliche Finanzierung. Steigende Bedeutung durch gesellschaftliche Entwicklungen Durch gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel, globale Krisen, steigende Ungleichheit, die Zunahme chronischer Erkrankungen, unzureichende professionelle Versorgungsstrukturen (z. B. Mangel an Ärztinnen und Psychotherapeutinnen) und den steigenden Bedarf an psychosozialer Unterstützung gewinnt die Selbsthilfe zunehmend an Bedeutung. Mehr
Wenn ein Verein 42 Tage im Jahr mit Bürokratie verbringt, statt mit seiner eigentlichen Arbeit, läuft etwas falsch. Viele der rund fünf Millionen Engagierten in Baden-Württemberg erleben genau das – zusätzlich zu unsicheren Rahmenbedingungen. Bürokratie lähmt Vorstandsarbeit 77 Prozent der Vereinsvorstände empfinden laut einer DSEE-Studie vom Februar 2025 die Bürokratie als erdrückend. Ein mittelgroßer Verein verbringt laut Normenkontrollrat jährlich 42 Tage mit Verwaltung. Die Folge: Vorstandspositionen bleiben vakant, Vereinen droht die Auflösung. Das Land muss Verwaltungswege straffen und
Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) und Tagesstätten sind zentrale Angebote für psychisch kranke Menschen. Sie sichern die Grundversorgung und können kostenlos und ohne Antragsverfahren genutzt werden. Beide Angebote sind jedoch zunehmend durch eine prekäre Finanzierung bedroht. Sozialpsychiatrische Dienste: Beratung, Betreuung und Krisenhilfe In Baden-Württemberg gibt es 69 sozialpsychiatrische Dienste. Sie leisten Vorsorge, Nachsorge, Krisenintervention und vermitteln Hilfen – insbesondere für psychisch kranke Menschen, die nicht mehr oder noch nicht wieder zu einer selbstständigen
Aktuell kann in Baden-Württemberg nur etwa jedes dritte Kind mit Behinderung regelmäßig in den Kindergarten gehen. Einige Kinder besuchen besondere Kindergärten (Schulkindergärten), viele Kinder können nur teilweise oder gar nicht in den Kindergarten gehen. Regelsystem stößt an Grenzen Das Regelsystem der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg ist derzeit nicht in der Lage, Kinder mit besonderen, behinderungsbedingten Förderbedarfen bedarfsgerecht zu fördern, zu betreuen und zu erziehen. Diese Situation verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Deutschland können nur
Die Möglichkeit, regelmäßig am sozialen und kulturellen Leben vor Ort teilzunehmen und sich selbst als wichtigen Teil der Gemeinschaft zu erleben, stärkt ein inklusives Zusammenleben. Sie entspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 30). Die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft ist kein Luxus, sondern ein Rechtsanspruch, der nicht von der kommunalen Kassenlage abhängig sein darf. Erwachsene Menschen mit Behinderung Erwachsene mit Behinderung benötigen oftmals Unterstützung, um an Kursen der Volkshochschule teilzunehmen, kulturelle Angebote wahrzunehmen oder bei