Teilhabe von Anfang an: Jedes Kind mit Behinderung muss regelmäßig in eine Kindertagesstätte gehen können

Inklusive Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg bleibt unzureichend und benachteiligt Kinder mit Behinderung
Kind mit Behinderung spielt mit Farben

Aktuell kann in Baden-Württemberg nur etwa jedes dritte Kind mit Behinderung regelmäßig in den Kindergarten gehen. Einige Kinder besuchen besondere Kindergärten (Schulkindergärten), viele Kinder können nur teilweise oder gar nicht in den Kindergarten gehen.

Regelsystem stößt an Grenzen

Das Regelsystem der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg ist derzeit nicht in der Lage, Kinder mit besonderen, behinderungsbedingten Förderbedarfen bedarfsgerecht zu fördern, zu betreuen und zu erziehen. Diese Situation verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

In Deutschland können nur etwa 40 Prozent der Einrichtungen zusätzliche Personalstunden für die Betreuung von Kindern mit Behinderung nutzen. Nur 29 Prozent profitieren bei der Betreuung von einer Reduzierung der Gruppengrößen.
Der Alltag in vielen Kindertageseinrichtungen ist von Personalmangel geprägt. Behinderungsbezogene Themen sind in Ausbildung und Studium nach wie vor Randthemen. Die Finanzierung inklusiver Angebote und deren Personal- und Sachkosten sind häufig nicht gewährleistet.

Für Eltern bedeutet die zeitintensive Betreuung oft erhebliche Zusatzbelastungen und erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Situation muss sich in Baden-Württemberg ändern.

Erfolgreiche Praxis flächendeckend ausrollen

Erkenntnisse aus einzelnen inklusiven Leuchtturmprojekten müssen flächendeckend ausgerollt werden. Sonderpädagogische Kompetenzen und das Regelsystem müssen flächendeckend eng verzahnt werden.
Es gilt, inklusiv, bedarfsgerecht und wohnortnah im Sinne der Kinder, ihrer Familien sowie der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Frühförderangebote müssen einfach und kurzfristig nutzbar sein.

Für Kinder mit ausgeprägten Behinderungen können Schulkindergärten aktuell eine übergangsweise bedarfsgerechte Alternative darstellen. Kooperative Strukturen sind hier besonders von Vorteil.

 

Gruppensymbol

In unseren kooperierenden Kitas (Eine Kita für alle) erleben wir täglich, wie wichtig ein frühzeitiger Kita-Platz für Kinder mit Behinderung ist. Er ermöglicht wichtige Entwicklungsschritte von Anfang an, schafft echte Teilhabe und entlastet gleichzeitig die Familien. Frühzeitige Förderung in einem sicheren Umfeld stärkt die Kinder nachhaltig auf ihrem weiteren Weg. 
 

SOS-Kinderdorf Göppingen – Kinder- und Jugendhilfen

Unsere Forderungen für Kinder mit Behinderung

Megafon
  • Kein Kind darf aufgrund seiner Behinderung vom Kitabesuch ausgeschlossen oder der Umfang der Betreuungszeit eingeschränkt werden
  • Die regelmäßige, gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Leben in Krippe und / oder in der Kita mit einer bedarfsgerechten Förderung und Erziehung muss für alle Kinder in Baden-Württemberg verbindlich gesichert werden
  • Der Mehrbedarf für Kinder mit besonderen Bedarfen in der Belegung der Kitas, Krippen und (Schul-)Kindergärten muss dem zusätzlichen Aufwand entsprechend abgebildet werden
  • Das Personal in den Kitas und Krippen muss hinsichtlich behinderungsspezifischer Themen und Anforderungen hinreichend qualifiziert werden, dafür muss u. a. das Curriculum in der Erzieher*innenausbildung verpflichtend um sonder-/heilpädagogische Themen erweitert werden
  • Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem 1. Lebensjahr muss auch für alle Kinder mit Behinderung flächendeckend realisiert werden
  • Kooperationen von Schulkindergärten mit den Einrichtungen des Regelsystems müssen verbindlich vorgesehen und finanziell unterstützt werden
  • Die Verwaltungsvorschrift für Schulkindergärten muss gemäß der aktuellen Anforderungen fortentwickelt werden
  • Frühförderung muss als präventive Hilfe und Unterstützungsleistung landesweit gestärkt werden
  • Das Land BW sollte hierfür interministeriell federführend einen Koordinations- und Abstimmungsprozess übernehmen 
     
Ansprechperson
Michael Tränkle
Michael
Tränkle
Leitung Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion
Referat Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung; Referat Frühförderung, Kinder u. Jugendliche m. Behinderung
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