
Aktuell kann in Baden-Württemberg nur etwa jedes dritte Kind mit Behinderung regelmäßig in den Kindergarten gehen. Einige Kinder besuchen besondere Kindergärten (Schulkindergärten), viele Kinder können nur teilweise oder gar nicht in den Kindergarten gehen.
Regelsystem stößt an Grenzen
Das Regelsystem der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg ist derzeit nicht in der Lage, Kinder mit besonderen, behinderungsbedingten Förderbedarfen bedarfsgerecht zu fördern, zu betreuen und zu erziehen. Diese Situation verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
In Deutschland können nur etwa 40 Prozent der Einrichtungen zusätzliche Personalstunden für die Betreuung von Kindern mit Behinderung nutzen. Nur 29 Prozent profitieren bei der Betreuung von einer Reduzierung der Gruppengrößen.
Der Alltag in vielen Kindertageseinrichtungen ist von Personalmangel geprägt. Behinderungsbezogene Themen sind in Ausbildung und Studium nach wie vor Randthemen. Die Finanzierung inklusiver Angebote und deren Personal- und Sachkosten sind häufig nicht gewährleistet.
Für Eltern bedeutet die zeitintensive Betreuung oft erhebliche Zusatzbelastungen und erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Situation muss sich in Baden-Württemberg ändern.
Erfolgreiche Praxis flächendeckend ausrollen
Erkenntnisse aus einzelnen inklusiven Leuchtturmprojekten müssen flächendeckend ausgerollt werden. Sonderpädagogische Kompetenzen und das Regelsystem müssen flächendeckend eng verzahnt werden.
Es gilt, inklusiv, bedarfsgerecht und wohnortnah im Sinne der Kinder, ihrer Familien sowie der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen zusammenzuarbeiten. Frühförderangebote müssen einfach und kurzfristig nutzbar sein.
Für Kinder mit ausgeprägten Behinderungen können Schulkindergärten aktuell eine übergangsweise bedarfsgerechte Alternative darstellen. Kooperative Strukturen sind hier besonders von Vorteil.