Die Möglichkeit, regelmäßig am sozialen und kulturellen Leben vor Ort teilzunehmen und sich selbst als wichtigen Teil der Gemeinschaft zu erleben, stärkt ein inklusives Zusammenleben. Sie entspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 30).
Die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft ist kein Luxus, sondern ein Rechtsanspruch, der nicht von der kommunalen Kassenlage abhängig sein darf.
Erwachsene Menschen mit Behinderung
Erwachsene mit Behinderung benötigen oftmals Unterstützung, um an Kursen der Volkshochschule teilzunehmen, kulturelle Angebote wahrzunehmen oder bei einem Sportverein mitzumachen.
Ebenso ist es häufig wesentlich schwerer, am politischen Leben mitzuwirken oder sich ehrenamtlich zu engagieren.
Kinder mit Behinderung
Kinder mit Behinderung benötigen oft Hilfe, um in der Freizeit und Bildung gleichberechtigt teilhaben zu können. Dazu zählen Ferienangebote, Musikschulen, Angebote für Kinder und Jugendliche oder die Ganztagesbetreuung.
Familien mit Kindern mit Behinderung
Familien stehen durch die Behinderung ihres Kindes vor erheblichen Zusatzanforderungen. Eltern übernehmen oft über viele Jahre hinweg, teilweise auch nachts, die Pflege und Betreuung ihres Kindes.
Diese dauerhafte Belastung lässt sich häufig nicht mit Berufstätigkeit vereinbaren und kann bei langfristiger Überlastung zum Kollaps des Familiensystems führen. In solchen Fällen kann es zu Unterbringungen in Wohngruppen kommen.
Die Offenen Hilfen
In Baden-Württemberg gibt es Assistenz- und Unterstützungsdienste, die sogenannten Offenen Hilfen (auch Familienunterstützende Dienste genannt). Sie bieten vor Ort eine Vielfalt an Unterstützungsleistungen, darunter Einzelbegleitungen, Gruppenangebote und Ferienbetreuungen.
Nach Möglichkeit sind diese Angebote inklusiv und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem inklusiven Zusammenleben. Sie sind damit eine zentrale Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Entlastung von Familien.
Finanzierung sichern
Damit die Offenen Hilfen weiter bestehen können, ist eine verlässliche Finanzierung notwendig. Der Paritätische Baden-Württemberg kritisiert, dass in vielen Stadt- und Landkreisen Leistungen für Freizeit-Assistenz nicht bedarfsgerecht finanziert werden.
Dadurch wird das Grundrecht auf Teilhabe in Kultur, Freizeit und Sport infrage gestellt, und bestehende Angebote der Offene Hilfen Dienste sind stark gefährdet.
Verantwortung der Kommunen
Der Paritätische erwartet, dass Stadt- und Landkreise ihrer Verantwortung zur Daseinsvorsorge gerecht werden und verbindliche Vergütungsvereinbarungen mit den Diensten vor Ort treffen. Nur so kann gleichberechtigte Teilhabe im Freizeitbereich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes ermöglicht werden.
Die Bundesländer müssen nach SGB IX auf flächendeckende, bedarfsdeckende und inklusive Angebote hinwirken. Dazu gehört auch die Unterstützung der Umsetzung der Offenen Hilfen und die Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift Familienentlastende Dienste als Strukturförderung.
Zudem ist sicherzustellen, dass beim Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab der Grundschule Kinder mit Behinderung flächendeckend berücksichtigt werden. Es braucht einfache, bedarfsgerechte Unterstützung, die nicht an einer Behinderung scheitert oder von der finanziellen Situation der Familien abhängt.