Brandschutzhelfer*innen - Erstausbildung

Ein Feuerlöscher

Durch die Ausbildung und Benennung von Brandschutzhelfer*innen in Ihrer Organisation erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Verpflichtung, sondern auch die Auflagen Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, Ihrer Brandschutzversicherung sowie der zuständigen Behörden wie Ordnungs- und Baubehörde und der Feuerwehr. Daher bietet die Paritätische Akademie Süd ab sofort für Paritätische Mitgliedsorganisationen im Süden (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen sowie Rheinland-Pfalz und Saarland) die Brandschutzhelfer- Ausbildung als Erstschulung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an.

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, eventuelle Notfälle im Betrieb zu regeln. Je nach auftretendem Gefährdungspotenzial müssen  5-10 % der Mitarbeiter hierfür ausgebildet werden, die im Ernstfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen und eine Evakuierung einzuleiten.

§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes, die technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3 sowie die DGUV Vorschrift 1 bilden die gesetzlichen Grundlagen dazu. In einer Gefahrensituation müssen diese Personen mit Ruhe und Bedacht sehr verantwortungsvoll handeln können. Oftmals können Brände von ausgebildeten Brandschutzhelfer*innen bereits in der Phase der Entstehung gelöscht werden. Sie sind diejenigen Personen, die die weitere Ausbreitung des Brandes verhindern können. Für diesen Ernstfall müssen sie ausgebildet sein. 

Inhalte:

Das Seminar Brandschutzhelfer*innen - Erstausbildung der PAS entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205-023. Die ausgebildeten Brandschutzhelfer*innen erhalten nach dem Praxistag ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt. Qualifizierte Trainer gewährleisten die gesetzeskonforme Vermittlung im Rahmen des Brandschutzes. 

Theorie-Tag (Online)

  1. Grundlagen im Brandschutz

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes 

  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens 

  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden 

  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes 

  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C 

  1. Brandschutzunterweisung

  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung 

  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern 

  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen 

  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswegen 

  • Alarmierung, sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) 

Praxis-Tag (Präsenz)

  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung an einem Handfeuerlöscher)

Lernziele:

Zu den Brandschutzhelfer Aufgaben gehören, neben der grundsätzlichen Sensibilisierung zum vorbeugenden Brandschutz – die nachfolgenden Aufgaben:

  • Gefahren frühzeitig erkennen und im Vorfeld handeln 

  • Im Falle eines Brandes, zu unterstützen und Situationen sichern. Das muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung von Personen ein. 

  • Brandschutzhelfer*innen sind die Ansprechpersonen für die Feuerwehr und helfen bei der Prävention von Bränden. 

  • Brandschutzhelfer*innen evaluieren dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versuchen Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen 

  • Brandschutzhelfer*innen unterstützen die Organisationsleitung bei Schulungen und Unterweisungen im Brandschutz 

Methodik:

  • Theoretischer Input (Online)

  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung an einem Handfeuerlöscher)

Zielgruppe:

Personen, die in einer Organisation die Funktion eines Brandschutzhelfers / einer Brandschutzhelferin ausüben sollen

Voraussetzung:

Informationen zum Praxistag: Die Praxisübung findet – auch bei schlechtem Wetter - im Freien statt. Bitte achten Sie auf wetterfeste und geeignete Kleidung. Sie werden in vierer Gruppen für ein Zeitfenster von ca. 30 min eingeplant. Details zu ihrem Praxistag erhalten Sie am Ende der Online-Veranstaltung innerhalb ihrer Brandschutzhelferausbildung.

Sie haben Interesse eine Brandschutzschulung in ihrer Einrichtung durchzuführen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Gerne bieten wir auch dieses Angebot als Inhouse-Schulung an.

Wichtige Infos
PVI.02.007
11.03.2024
95,00 € für Mitglieder, sonst 135,00 €
Zielgruppe: Personen, die in einer Organisation die Funktion eines Brandschutzhelfers / einer Brandschutzhelferin ausüben sollen
Organisation: Paritätische Akademie Süd
Veranstaltungsort
Online
Ansprechperson

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