Update vom 14.06.2024
Gesetzliche Anpassungen Impressum und Datenschutzerklärung
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. 2024 I Nr. 149), welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist, ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Für Webseitenbetreiber besteht Handlungsbedarf. Auf der Webseite sind entsprechende Änderungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung vorzunehmen.
Vgl. unter https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/neues-gese…
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Hinweis: TMG außer Kraft gesetzt!!!! Vgl. unter https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/neues-gese…
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sowie aus § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Demgemäß erfordert die ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung folgende Angaben:
- Vereinsname mit der Rechtsform
- Adresse
- Vorstand (§ 26 BGB)
- Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse
- Registergericht
- Vereinsregisternummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/ Wirtschaftsnummer
- datenschutzrechtlicher Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Disclaimer-Text
- bei redaktionellen Inhalten --> Verantwortliche Person mit Namen und Anschrift
Erläuterung: Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss ein Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, durch die in periodischer Folge Texte verbreitet werden, einen Verantwortlichen für die redaktionellen Inhalte mit Name und Anschrift benennen. Sofern also z.B. regelmäßig über die Vereinstätigkeit berichtet wird, ist auch diese Pflichtangabe bei Vereinen erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Person auch explizit als Verantwortlicher für die redaktionellen Inhalte gekennzeichnet wird, auch wenn es sich dabei um dieselbe Person, wie z.B. den Vertreter des Vereins, handelt. Grundsätzlich bietet sich ein genereller Ansprechpartner an – d.h. nicht für jeden Artikel muss jemand gesondert genannt werden. Dieser trägt jedoch dann auch die Verantwortung.
Hinweis:
Sollten Sie Verträge mit Verbrauchern über Ihre Website eingehen, müssen Sie die Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) beachten.