FAQ zum Thema Vereinsrecht

  • Update vom 14.06.2024 Gesetzliche Anpassungen Impressum und Datenschutzerklärung Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. 2024 I Nr. 149), welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist, ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Für Webseitenbetreiber besteht Handlungsbedarf. Auf der Webseite sind entsprechende Änderungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung vorzunehmen. Vgl. unter… » weiterlesen
  • Update vom 7. Dezember 2021 Auswirkungen des Ausschlusses von §181 BGB auf die Förderung durch Aktion Mensch, Aktion Mensch Stiftung und Stiftung Deutsches Hilfswerk Für eine Förderung durch die Aktion Mensch, die Aktion Mensch Stiftung und die Stiftung Deutsches Hilfswerk müssen die Satzungen/Gesellschaftsverträge des Antragsstellers besondere Bedingungen zu §181 BGB erfüllen. Der §181 BGB… » weiterlesen
  • Da Vereine regelmäßig kein Handelsgewerbe betreiben, gibt es keine handelsrechtlichen Vorgaben zur Rechnungslegung.    Pflicht zur Bilanzierung aus Spezialrecht Eine Bilanzierungspflicht ergibt sich für bestimmte Organisationen (zum Beispiel Krankenhaus oder Pflegeheim) nur aus spezialgesetzlichen Regelungen (zum Beispiel der Pflegebuchführungsverordnung).   Pflicht zur Bilanzierung aus… » weiterlesen
  • Update vom 21.03.2023 mit Fachinformation vom 9. Februar 2023 hatte der Bundestag einer Änderung im Vereinsrecht zur Ermöglichung hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen zugestimmt.   Dieses Gesetz ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit seit heute in Kraft. In § 32 BGB ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Dieser lautet: „Bei der Berufung der Versammlung… » weiterlesen
  • Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen Änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines… » weiterlesen
  • Eine ehrenamtliche Betätigung in einem Verein muss nicht vollkommen unentgeltlich sein (Siehe FAQ: Vereinbarung zur Ehrenamtspauschale). Konkreter Aufwendungsersatz ist grds. immer möglich (z.B. Reisekosten, Porto, Telefongebühren etc.). Belege für die Aufwendungen sind dem Verein vorzulegen. Grundsätzlich möglich ist auch: ein pauschalierter Aufwendungsersatz der die mit der Tätigkeit… » weiterlesen
  • Als „Gesamtvereine“ bezeichnet man insbesondere Organisationsstrukturen, in denen ein Verein (Hauptverein) auf einer oder mehreren Ebenen regional untergliedert ist und die Untergliederungen ihrerseits den Status eines eingetragenen Vereins im Sinne von § 21 BGB oder eines nicht eingetragenen Vereins im Sinne von § 54 BGB aufweisen (Zweigvereine). Dabei steht häufig das Interesse des Hauptvereins… » weiterlesen
  • Zwischen     (Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke:                    Name, Adresse, Telefonnummer und vertretungsberechtigte Person angeben.) - im Weiteren „Einrichtung“ genannt -   und  Frau / Herrn (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) - im Weiteren „tätige Person“ genannt - wird folgendes vereinbart:   1.   Die tätige Person nimmt für die Einrichtung ab… » weiterlesen
  • „§ ...    Änderung des Vereinszwecks, Satzungsänderung, Auflösung Zweck*- und Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können von der Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenenthaltungen zählen nicht mit. *Hinweis: Zweckänderung bedarf Zustimmung aller Mitglieder, § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB, Regelung kann in Satzung… » weiterlesen
  • Die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Anzahl sind zur Anmeldung verpflichtet. Wie viele Vorstände also beim Notar vorsprechen müssen, ist in der Satzung für jeden Verein individuell geregelt (Stichwort: „vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB“).
  • In Vereinen ist zu unterscheiden zwischen vom Gesetz vorgegebenen Pflichtorganen und möglichen weiteren Organen. Pflichtorgane eines Vereins sind: Mitgliederversammlung (§ 32, § 58 BGB) Vorstand (§ 26 BGB) Weitere (fakulative) Organe können bspw. sein: Besonderer Vertreter (§ 30 BGB) erweiterter (Gesamt-)vorstand Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat Beiräte Die vielfältigen fakulativen… » weiterlesen
  • Es ist immer die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form im Original einzureichen. Weiterhin wird noch das Protokoll der Mitgliederversammlung, die die Änderung beschlossen hat, in Kopie oder Original benötigt. Hier genügt ein Exemplar. Wurde die Satzung geändert, dann muss zusätzlich noch ein vollständiger aktueller Satzungswortlaut beigefügt werden. Kassenberichte, Anwesenheitslisten,… » weiterlesen
  • Mögliche Regelung in der Satzung: „Die Mitglieder des Vorstands haben keinerlei Anspruch auf die Erträge des Vereinsvermögens. Soweit sie ehrenamtlich für den Verein tätig sind, haben sie Anspruch auf Erstattung ihrer tatsächlich entstandenen Auslagen, soweit diese den Rahmen des Üblichen nicht überschreiten. Vorstandsmitgliedern kann eine angemessene Vergütung aufgrund eines Dienstvertrages oder… » weiterlesen
  • Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt (Stand 2017). Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren. Voraussetzung für die… » weiterlesen
  • Ehrenamtlichkeit und Aufwandsentschädigung schließen sich aus. Auch wenn aus steuerrechtlicher Sicht bei einer Vergütung von bis zu 720 Euro p.a. von einer „Ehrenamtspauschale“ gesprochen wird, versteht das Vereins-und Stiftungsrecht unter Ehrenamtlichkeit nur eine komplett unvergütete Tätigkeit. Die Möglichkeit des Auslagenersatzes bezieht sich lediglich auf den Ersatz tatsächlich getätigter… » weiterlesen
  • Im Rahmen der Vereinsautonomie steht es jedem Verein frei Regelungen über den Ausschluss eines Mitglieds in seiner Satzung zu treffen. Das Gesetz sieht dafür keine Regelung vor. Der Ausschluss aus dem Verein ist die schwerste Vereinsstrafe. Die Zulässigkeit und die Gründe für den Ausschluss sollten in der Vereinssatzung eindeutig und unmissverständlich geregelt sein. Fehlende Satzungsregelung… » weiterlesen
  • Ziel einer guten Compliance ist stets die Vermeidung von Rechtsverstößen jeglicher Art und von aus solchen Verstößen resultierenden Schadensfällen. Damit dient Compliance auch der Absicherung der handelnden Organe (Vorstände, Geschäftsführer). Denn im Zweifelsfall können die Verantwortlichen mit einem funktionierenden Compliance-Management-System ihr ordnungsgemäßes Handeln nachweisen und somit… » weiterlesen
  • Wenn ein gemeinnütziger Verein gemeinsam mit einem gewerblichen Unternehmen ein gemeinsames Projekt verwirklichen oder eine gemeinsame Veranstaltung durchführen möchte, sind verschiedene zivil- und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Die Zusammenarbeit des Vereins XY auf Augenhöhe mit den gewerblichen Unternehmen (im Folgenden kurz: Unternehmen oder Partner genannt) kann eine Gesellschaft… » weiterlesen
  • Eine Präambel ist rechtlich nicht erforderlich. Sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter, sie kann aber bei einem Verein über die eher satzungstechnisch und steuerrechtlich geprägten Angaben zum Vereinszweck (in der Regel §§ 2 und 3 der Satzung)  hinaus die Motivation der Vereinsgründung veranschaulichen. Die Präambel wirkt sich auf die Auslegung der Satzung aus. Sie steht als Vision oder… » weiterlesen
  • Abgrenzung Zweckbetrieb (ZB)/ wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wgB)   Kein ZB liegt vor, wenn der wgB nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit darstellt und daher – abstrakt gesehen – eine Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch ohne wGb denkbar wäre. Beispiel: Golfclub ist gemeinnützig, vermietet Platz an Dritte gegen Entgelt. Vermietung stellt keinen ZB dar, da… » weiterlesen