Zu den Buchführungsgrundsätzen gehört:
- wahrheitsgemäße, vollständige und zeitnahe Erfassung
- verständliche Erläuterung von Einnahmen und Ausgaben
- Trennung in steuerbegünstigte und sonstige Geschäfte
- Ausweisung von Rücklagen
Zu den Buchführungsgrundsätzen gehört: