Gesetzesänderungen zur Gewinnung neuer Arbeitskräfte

Fachinformation - geschrieben am 12.07.2023 - 11:51
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Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschiedet. Die zentralen Bestandteile des Gesetzes sind neben der Einführung einer Ausbildungsgarantie (außerbetriebliche Ausbildungen) auch die Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III sowie die Einführung eines Qualifizierungsgeldes.

Das sogenannte Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte:

1) Reform der Weiterbildungsförderung,

2) Qualifizierungsgeld und

3) Ausbildungsgarantie.

Durch feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn „eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel“ vorliegt oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfindet.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am Freitag, 23. Juni 2023 haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ angenommen.

Bei der Novellierung des Gesetzes wird erstmals vom kategorischen Ausschluss des Übergangs aus der humanitären Einwanderung in Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken abgerückt. Eine weitere nennenswerte Änderung ist die teilweise Erleichterung des Familiennachzugs. Wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird im verabschiedeten Gesetz außerdem die bislang in § 60c AufenthG geregelte Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g AufenthG) überführt.

Die Beschäftigungsverordnung zum Gesetz wird voraussichtlich am 7. Juli 2023 im Bundesrat behandelt. Um den Behörden zusätzliche Zeit für die Umsetzung einzuräumen, ist vorgesehen, dass einige der Neuregelungen ab November 2023 in Kraft treten, andere erst sechs bzw. neun Monate nach Verkündung des Gesetzes.

 

Die links zu den Fachinformationen des Gesamtverbands sowie weiterführend Informationen finden Sie unten.

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