Compliance für Mitgliedsorganisationen - Warum?
Wir möchten auf die Bedeutung von Compliance für die Paritätischen Unternehmen hinweisen. Die Skandale bspw. bei der AWO oder der Treberhilfe sind bekannt. Wichtig für die Paritätischen Unternehmen ist es, ein gutes Gespür zu entwickeln, welche Rolle die Wohlfahrtsverbände in der Gesellschaft haben. Die Sozialwirtschaft darf nicht durch unangemessenes und regelwidriges Verhalten Schaden nehmen. Es geht um den richtigen Wertekompass, den die Geschäftsführungen durch Ansprache und Wertschätzung ihren Mitarbeitenden, Klient*innen, Kund*innen und Geschäftspartnern vermitteln muss. Kurz gesagt, es geht um einen Verhaltenskodex der sinnbildlich für die Paritätischen Unternehmen steht und ihre Geschäftsführungen und Mitarbeitenden sowie die „normalen“ Kunden anspricht.
In einem ersten Schritt haben wir eine Antikorruptionsrichtlinie entwickelt, die wir Ihnen anliegend als Mustervorlage zur Verfügung stellen. Diese Vorlage muss noch individuell auf Ihr Unternehmen und die dortigen Anforderungen angepasst werden.
Ziel der Complinace und dieser Richtlinie ist es, dass Vertrauen der Öffentlichkeit in die Paritätischen Unternehmen zu stärken und ein günstiges Umfeld zu schaffen, indem von vornherein imageschädigende Konfliktsituationen vermieden werden.
Compliance unterstützt die Paritätischen Unternehmen durch Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Rechtskonformität und Redlichkeit bei der Führung der Geschäfte. Compliance bedeutet zudem die Einhaltung von verbandsinternen Regeln. Diese gelten für alle im Unternehmen Tätigen sowie für den Vorstand/ die Geschäftsführung und etwaige Aufsichtsgremien. Verstöße ziehen angemessene arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. In schwerwiegenden Fällen sind auch ordnungs- oder strafrechtliche Sanktionen möglich. Das gilt vor allem für die Einhaltung von Regeln, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen und zu erheblichen Rufschädigungen und Vermögensgefährdungen führen können.
Weitergehende Informationen finden Sie im anliegenden Leitfaden und einer Präsentation "Warum Compliance", diese beinhaltet auch Informationen EU-Hinweisgeberrichtlinie oder Whistleblower-Richtlinie (vgl. dazu auch unsere Fachinformation vom 16. November 2021 https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/umsetzung-…).