Landesregierung entlastet Vereine und Ehrenamt von Bürokratie

Fachinformation - geschrieben am 23.11.2020 - 12:17

Mit einem 13 Projekte umfassenden Maßnahmenpaket will die Landesregierung Vereine und das Ehrenamt von Bürokratie entlasten. Zugleich hat die Landesregierung ihren aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbau veröffentlicht.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Dienstag, 17. November 2020, ein Entlastungspaket mit 13 konkreten Projekten für weniger Bürokratie bei Vereinen und Ehrenamt verabschiedet. Mit dem Entlastungspaket greift die Landesregierung konkrete Anliegen von Ehrenamtlichen auf, die der Normenkontrollrat Baden-Württemberg in seiner Vereinsstudie präsentiert hatte. Mit konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei Kommunen und Fachbehörden sollen kurze Wege gewährleistet werden. Reduzierte Statistikpflichten und steuerliche Erleichterungen sollen die Schreibarbeit reduzieren. Anträge bei Förderprogrammen sollen mit der Vereinsbuchhaltung kompatibel werden und Übertragungsarbeit sparen. Online-Verfahren bei der Registeranmeldung sollen künftig Präsenztermine und Wege entfallen lassen.

Gleichzeitig veröffentlichte die Landesregierung ihren aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbau. Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Mit dem Arbeitsprogramm und dem Maßnahmenpaket für Vereine greift die Landesregierung unter anderem Vorschläge des Normenkontrollrats Baden-Württemberg und anderer Akteure auf.

(vgl. unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pi…)

Das Arbeitsprogramm teilt sich in drei Kapitel auf:

  1. Digitalisierung für den Bürokratieabbau nutzen
  2. Vereinfachungen im Verwaltungsvollzug
  3. Überprüfung des Bestandsrechts und gute Rechtsetzung

Sie finden hier einen Überblick über das Arbeitsprogramm und den aktuellen Status der einzelnen Projekte.

(vgl. unter https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/koordinator-fuer-buerokrati…).

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung ist die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Diese Portale sollen zu einem Portalverbund verknüpft werden. Das betrifft insgesamt 575 Verwaltungsleistungen, die 14 verschiedenen Themenfeldern zugeordnet wurden.

Hoch priorisierte Leistungen werden in Digitalisierungslaboren umgesetzt. In Baden-Württemberg wird das Labor zum Personenbeförderungsschein durchgeführt. Ein Labor zur Fluggenehmigung von Drohnen ist in Vorbereitung. An den hessischen Laboren, bspw. zum Führerschein, ist Baden-Württemberg intensiv beteiligt. Alle priorisierten Themenfeld-Leistungen sollen, wie alle Leistungen des Online-Zugangsgesetzes, als Standardprozesse auf Service-BW entwickelt und den jeweils zuständigen Kommunen zur Nutzung bereitgestellt werden.

(vgl. unter https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/koordinator-fuer-buerokrati….)

Das Portal Service-BW vereinigt bereits jetzt verschiedene Verwaltungsdienstleistungen und Informationsmöglichkeiten. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Ziel ist es, die wichtigsten Verwaltungsleistungen für alle standardisiert, nutzerzentriert und digital zur Verfügung zu stellen. Zuständig ist das Innenministerium.

(vgl. https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/koordinator-fuer-buerokratieabbau/arbeitsprogramm-buerokratieabbau/#c118649).

Weitergehende Informationen finden Sie unter: ttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landes…ürokratieabbau sowie in unserer Fachinformation zum OZG unter https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/onlinezuga….

 

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