Bei Modulleistungen müssen wechselnde Bedarfe in die Berechnung des Pauschalsatzes einkalkuliert werden. Bei den für die ambulanten Angebote vorrangig vorgesehenen Fachleistungsstundensätzen für Individualleistungen wird nur die tatsächliche Inanspruchnahme abgerechnet. Kann ein individueller Bedarf mangels Kapazitäten nicht befriedigt werden, muss dieser entweder verschoben oder durch einen anderen Leistungsebringer erfüllt werden.