Folgende Berufsausbildungen sind förderfähig:
- betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung (bei schulischen Ausbildungen, wie z.B. Physiotherapie, kannst Du BAföG beantragen)
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB; z.B. BVJ, BEJ oder BGJ)
- Einstiegsqualifizierung (EQ) oder auch die
- Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss
Der Anspruch auf BAB setzt voraus, dass Du in einer eigenen Wohnung wohnst (z.B. weil Du aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst).
Einen Antrag auf BAB kannst Du beim Jobcenter stellen. Mit dem BAB-Rechner kannst Du einen möglichen Anspruch vorab auch online prüfen. Weitere Informationen findest Du unter (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-babexternal link, opens in a new tab).
Informationen zu den verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen (BVB) findest Du unter https://www.ausbildung.info/berufsvorbereitende-bildungsmassnahmenexternal link, opens in a new tab
Rechtliche Grundlagen:
§§ 56 ff. SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__56.htmlexternal link, opens in a new tab
§ 57 SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__57.htmlexternal link, opens in a new tab
§ 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB III https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__60.htmlexternal link, opens in a new tab