Neuregelung zur Gebührenerhebung für individuelle Beratungsleistungen

Fachinformation - geschrieben am 31.10.2023 - 15:00

Liebe Paritäterinnen und Paritäter,

zu Ihrer fachlichen Unterstützung erbringen unsere Fach- und Servicebereiche allgemeine kostenfreie sowie auch individuelle kostenpflichte Beratungsleistungen. Diese Beratungen erfolgen schriftlich, telefonisch, persönlich oder digital. In den letzten Jahren ist der Bedarf an individuellen Beratungsleistungen kontinuierlich gestiegen. Dies betrifft im Bereich der Mitgliederberatung insbesondere die Servicebereiche Entgelt und den Servicebereich Personal, Arbeits- und Tarifrecht. Um den erforderlichen Beratungsbedarf erbringen zu können, waren bzw. sind weitere Aufstockungen bzw. Neubesetzungen erforderlich geworden.

Aktuell sind wir dabei, das Team der Entgeltberatung um eine weitere Vollzeitstelle zu ergänzen.

Im Rahmen dieser erforderlichen Organisationsanpassungen, haben wir auch eine Überprüfung der Stundenverrechnungssätze vorgenommen und festgestellt, dass für den Bereich der individuellen Beratungsleistungen durch die Service- und Fachbereiche für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg der Stundensatz seit 2012 nicht mehr angepasst wurde und seither 98 EUR/Stunde beträgt. Damit bewegen wir uns deutlich unterhalb der heute notwendigen und üblichen Stundensätze.

Vor diesem Hintergrund werden wir den Stundenverrechnungssatz für alle Beratungsleistungen für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg durch die Service- und Fachbereiche anheben. Dieser erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 120 EUR/Stunde*

Danach ergibt sich eine neue - ab dem 01.01.2024 gültige - Preisliste (siehe beigefügtes Dokument).

Wichtige Information zu den Serviceleistungen des Servicebereichs Personal, Arbeits- und Tarifrecht

Die Gebührenerhebung für Beratungsleistungen im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts war in den letzten Jahren ausgesetzt.

Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an arbeits- und tarifrechtlicher Grundberatung sowie der sehr stark angestiegenen individuellen Beratungsanfragen, insbesondere im Bereich des Tarifrechts, wurde die Gebührenerhebung für individuelle Beratungsleistungen ab dem 15. September 2023 wieder eingesetzt.

Im Rahmen Ihrer Beratungsanfragen werden die Mitarbeiterinnen des Servicebereichs, Frau Schweizer und Frau Watterott, proaktiv bei Bedarf Rücksprache mit Ihnen halten und abklären, ob es sich um eine kostenfreie Grundberatung handelt oder eine kostenpflichtige individuelle Beratungsleistung erforderlich ist.

Unter die kostenpflichtigen individuellen Beratungsleistungen fallen jedoch nicht einzelne Anfragen per Email oder Telefon, sofern die gestellten Fragen in einem vertretbaren zeitlichen Aufwand beantwortet werden können.

Gebühren können z.B. anfallen, wenn es um individuelle Beratungen von Trägern zu Überleitungen, zur Änderung von kollektiven Arbeitsbedingungen, zur Neugestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder sonstigen arbeitsrechtlich relevanten Dokumenten geht. Einzelne Fragen innerhalb dieser Themenkomplexe lösen nicht automatisch eine Kostenpflicht aus.

Weitere Informationen zu kostenfreien und kostenpflichtigen Beratungsleitungen im Rahmen einer Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte unserem Leistungsportfolio.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen unserer Fach- und Servicebereiche für Fragen zur Verfügung.

 

Beste Grüße

Ulf Hartmann     Uta-Micaela Dürig 

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