Im Zweifel für das Kind – Landesverband Kindertagespflege begrüßt Bundesratsinitiative zum besseren Kinderschutz

Fachinformation - geschrieben am 01.08.2019 - 09:35

Die Landesvorsitzende Christina Metke fordert vorbestrafte Pädophile lebenslang von der Kinderbetreuung auszuschließen und befürwortet die geplante Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Tilgungsfristen für sexuellen Missbrauch an Kindern im Bundeszentralregistergesetz.

Stuttgart, 31.07.2019. „Einen Meilenstein im Kinderschutz“, nennt die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V., Christina Metke, das geplante Vorhaben von Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manfred Lucha zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. „Wir haben diese Bundesratsinitiative angestoßen, damit vorbestrafte Pädophile nie wieder in der Kinderbetreuung tätig werden können. Die in der Kinder- und Jugendhilfe Beschäftigten sollten über jeden Zweifel erhaben sein. Im Zweifel muss das Gesetz auf der Seite der Kinder stehen“, betont Metke.

„Wir begrüßen es, dass Baden-Württemberg hier eine Vorreiterposition einnimmt und sich im Bund dafür einsetzen will, die Tilgungsfristen für Sexualdelikte an Kindern im Bundeszentralregistergesetz zu verlängern“, betont Metke. „Es ist unser Ziel, dass das erweiterte Führungszeugnis zukünftig ein Leben lang ausweist, wenn eine einschlägige Verurteilung vorliegt. So können Pädophile von einer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen werden.“

Über den Landesverband Kindertagespflege:

Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. ist ein vom Land geförderter Dach- und Fachver­band für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Der Verband fördert als Fachservicestelle den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege im Land. Die Landesge­schäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für Kooperationspartner und über 50 Mitgliedsvereine und ist deren politische Vertretung auf Landesebene. [ENDE]

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