Ein Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Förderung von Initiativen, die die Wohn- und Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern helfen. Zum Beispiel durch die projektbezogene Unterstützung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie durch die Förderung von Projekten für sozial benachteiligte Kinder. Unterstützt werden ausschließlich Maßnahmen in Deutschland.
Was nicht gefördert wird:
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Unterstützung mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Sachspenden. Aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit darf die IKEA Stiftung das Gründungsunternehmen IKEA nicht begünstigen, indem sie Mittel für den Erwerb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen bewilligt, die im Prinzip aus dem IKEA Sortiment zu beziehen wären. Wir fördern weder Jubiläen und Festveranstaltungen, noch können wir allgemeine Spendenaufrufe berücksichtigen. Auch Beihilfe in Einzelfällen können wir nicht gewähren. Ebenso ausgeschlossen sind reine Personalkostenzuschüsse sowie die Förderung von Dissertationen und von Bereichen, die nicht mit der Satzung der Stiftung konform gehen: zum Beispiel Sport, Musik, bildende Kunst, darstellende Künste, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Völkerverständigung und Tierschutz.
Beantragung:
Projektanträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Wichtig: Die zweite Vorstands- und Beiratssitzung im Geschäftsjahr 2024, in der über aktuell eingehende Projektanträge entschieden wird, findet aller Voraussicht nach im Juni 2024 statt. Der Stichtag für die Antragseinsendung ist der 1. April 2024 (für Stipendien ist der Einsendeschluss der 1. März). Je früher ein Antrag eingeht, desto größer sind seine Chancen, bei der nächsten Sitzung vorgestellt zu werden.
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